Was ist neu in der digitalen Welt?
14.01.2025
IT, NewMedia & Software

Instagram zählt zu den beliebtesten sozialen Netzwerken für Kinder und Jugendliche, wobei das Mindestalter für die Nutzung bei 13 Jahren liegt. Um den Schutz von Minderjährigen zu verbessern, hat die Plattform nun spezielle Teen-Konten eingerichtet. Diese Neuerungen sollen Eltern mehr Einsicht und Kontrolle über die Nutzung ihrer Kinder ermöglichen und gleichzeitig Risiken wie Cybergrooming und den Zugriff auf schädliche Inhalte reduzieren. Laut ARAG IT-Experten gelten für Teenager zudem strengere Regelungen beim Messaging: Sie können nur von Kontakten Nachrichten erhalten, die sie bereits genehmigt haben. Eltern haben in der Elternaufsicht die Möglichkeit, nachzuvollziehen, mit wem ihr Kind in den letzten sieben Tagen kommuniziert hat, können jedoch nicht den Inhalt der Nachrichten sehen.
Ein weiteres wichtiges Merkmal ist die Einschränkung sensibler Inhalte. Jugendliche werden automatisch auf restriktivere Inhaltseinstellungen gesetzt, wodurch sie weniger Zugang zu potenziell schädlichen Posts haben. Auch die Interaktion mit anderen Nutzern wird begrenzt: Minderjährige können nur von Personen, denen sie folgen, markiert oder erwähnt werden. Zudem wird eine Funktion aktiviert, die anstößige Wörter in Kommentaren und Direktnachrichten herausfiltert.
Instagram hat zudem eine Erinnerungsfunktion eingeführt, die Jugendliche auffordert, die App nach 60 Minuten zu schließen. Eltern können diese Zeitspanne anpassen und sogar Zeitlimits festlegen. Ein zusätzlicher Nachtmodus verhindert, dass Teenager zwischen 22 Uhr und 7 Uhr morgens Benachrichtigungen erhalten und zu spät online sind.
Schon im Grundschulalter fit fürs Internet
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat mit "Genial Digital" ein Online-Angebot entwickelt, das speziell für Grundschulkinder konzipiert ist. Dieses Programm umfasst verschiedene Themen- und interaktive Lernmodule, die spielerisch wichtige Aspekte der digitalen Welt behandeln. Die Kinder lernen, sicher mit Smartphones und Tablets im Internet umzugehen und erwerben Kenntnisse über Suchmaschinen, digitale Spiele und soziale Netzwerke. Besonderer Fokus liegt laut ARAG IT-Experten auf respektvoller Kommunikation, dem verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten und dem Erkennen von Fake News. Durch interaktive Aufgaben können die Kinder ihr Wissen auf unterhaltsame Weise testen und vertiefen. Die Module sind so gestaltet, dass sie intuitiv von den Kindern genutzt werden können, bieten aber auch Möglichkeiten für eine pädagogische Begleitung. Das Angebot richtet sich an Kinder im Alter von acht bis elf Jahren und eignet sich sowohl für Grundschulen als auch für Horte. Zusätzlich erhalten Eltern wertvolle Tipps, um ihre Kinder sicher im Netz zu unterstützen. "Genial Digital" entstand in Kooperation mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und der Kindersuchmaschine fragFINN.de , mit Unterstützung von Mobilfunkanbieter O2 Telefonica.
Mehr Sicherheit für smarte Produkte
Die ARAG IT-Experten weisen darauf hin, dass künftig alle vernetzten Produkte das CE-Kennzeichen tragen müssen. Es signalisiert, dass sie einem ausreichenden Schutz vor Cybergefahren unterliegen. Dadurch haben Verbraucher eine schnelle Orientierung über die Cybersicherheit der Produkte. Dazu zählen nicht nur klassische Computer und Smartphones, sondern auch alltägliche Produkte wie z. B. per App gesteuerte Kaffeemaschinen, Smart-Watches oder intelligente Babyphones. Bisher galten solche IT-Sicherheitsanforderungen nur für ausgewählte Produktkategorien. Hersteller, Importbetriebe und der Handel sind nun verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Produkte den neuen Anforderungen entsprechen und regelmäßig Sicherheitsupdates anbieten. Zudem müssen IT-Schwachstellen und Cybervorfälle an eine zentrale Meldestelle berichtet werden. Es gilt ein Übergangszeitraum von drei Jahren, bis spätestens alle vertriebenen Produkte die neuen Anforderungen erfüllen müssen. Die Meldepflicht für ausgenutzte IT-Schwachstellen soll jedoch bereits deutlich früher im Sommer 2026 in Kraft treten.
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