KI im Unternehmen: Innovation ja - aber nicht im Datenschutz-Blindflug
15.07.2025 / ID: 430565
IT, NewMedia & Software
Kommentar von Sascha Kreutziger, HiScoutViele Unternehmen steuern voller Elan in Richtung KI-Zukunft - oder sind bereits mittendrin. Dies ist verständlich, denn KI bietet neue Chancen: Prozesse werden automatisiert, Analysen beschleunigt, neue Services ermöglicht. Doch im Schatten dieser Euphorie lauern teils noch unbekannte Datenschutzrisiken - insbesondere, wenn KI-Systeme unkontrolliert eingeführt oder genutzt werden. Die zentrale Frage lautet: Wissen wir wirklich, woher die Daten stammen und wie sie verarbeitet werden? Wer bei der Nutzung von KI also den Datenschutz ausblendet, ist im Blindflug unterwegs.
Wo Daten der Treibstoff sind, braucht es klare Regeln, Sichtbarkeit und Kontrolle. Gerade in der Geschäftswelt, in der personenbezogene Daten eine zentrale Rolle spielen - sei es im Kundenservice, Personalwesen oder in der Produktentwicklung -, sollten Unternehmen bei der Integration von KI-Systemen einen strukturierten, datenschutzkonformen Ansatz verfolgen. Es geht nicht nur um rechtliche Absicherung, sondern um Vertrauen, Reputationsschutz und nachhaltige Unternehmensführung.
Datenschutz-Folgenabschätzung als Frühwarnsystem
Ein entscheidender Hebel dabei ist die konsequente Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA). Dieses Instrument der DSGVO ist immer dann erforderlich, wenn eine geplante Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt - insbesondere auch bei der Einführung neuer Technologien. Als eine Art Frühwarnsystem und Orientierung hilft die DSFA, genau diese Risiken systematisch zu identifizieren, vorausschauend zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen - bevor ein Schaden entsteht.
Gemäß DSGVO (Art. 35 Abs. 7) umfasst die Datenschutz-Folgenabschätzung mindestens diese vier zentralen Elemente:
-eine Beschreibung, was genau mit den Daten passieren soll und zu welchem Zweck,
-eine Prüfung, ob die Verarbeitung notwendig und angemessen ist,
-eine Einschätzung möglicher Risiken für die Betroffenen sowie
-Maßnahmen, um diese Risiken zu minimieren und den Datenschutz nachweislich sicherzustellen.
Transparenz schaffen durch klare Dokumentation
Ebenso wichtig: die vollständige und nachvollziehbare Dokumentation der Datenverarbeitung durch eingesetzte KI-Tools im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. In diesem Verzeichnis halten Unternehmen alle Prozesse fest, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Es enthält unter anderem Angaben zu Zweck, Art der Daten, betroffenen Personen, Empfängern, Aufbewahrungsfristen sowie technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Nur so bleibt die Datenverarbeitung im Falle von Audits, Prüfungen, Datenschutzvorfällen oder bei Nachfragen von Betroffenen transparent und rechtssicher.
Struktur statt Excel-Chaos
Der strukturierte Umgang mit Datenschutzfragen ist kein Innovationshemmnis - sondern die Voraussetzung dafür, dass der Einsatz von KI-Anwendungen mit Verantwortung gelingt. Unternehmen sollten Künstliche Intelligenz daher nicht isoliert betrachten, sondern als Teil ihrer Gesamtstrategie für Datenschutz, Sicherheit und Compliance. Nur so lässt sich das enorme Potenzial von KI nutzen - ohne die Kontrolle über die Daten zu verlieren. Dabei ist es ratsam, auf integrierte Software-Lösungen zu setzen, die mit einer zentralen Datenbasis arbeiten und verschiedene GRC-Bereiche abdecken. Das verhindert nicht nur das typische Excel- und Zettel-Chaos, sondern schafft auch Synergien und Transparenz im Arbeitsalltag.
Weitere Infos zum Thema Excel finden Sie in unserer Videoreihe "Excel vs. Tools": https://www.youtube.com/playlist?list=PLWxU4V6G82FaayGzg7Yi63ERbBUuAmiMu.
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