Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz: Makler und Händler im eANV nicht berücksichtigt
16.04.2012 / ID: 56560
IT, NewMedia & Software
Ulm, 16. April 2012. Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz werden auch Makler und Händler ab dem 1. Juni 2012 im Rahmen Abfallnachweisverfahrens für gefährliche Abfälle (eANV) erstmals registerpflichtig. Ein Grund für diese Neuregelung war dabei sicherlich, dass immer mehr Dienstleister in diesen Rollen aktiv wurden, um Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bei der Abwicklung des kompletten Verfahrens zu unterstützen. "Das elektronische Abfallnachweisverfahren selbst wurde jedoch nicht entsprechend angepasst, so dass es Makler und Händler schwer haben werden, der Registerpflicht nachzukommen. Denn sie werden in der Schnittstellendefinition des eANV bislang überhaupt nicht berücksichtigt", betont Alexander Marschall, verantwortlich für Business Development & Marketing im Geschäftsbereich Abfallwirtschaft bei FRITZ & MACZIOL. Deswegen hat das Unternehmen sein eANVportal um die Rollen "Makler & Händler" erweitert, so dass diese Rollen beim Datenaustausch zwischen den Anwendern dieser Portallösung schon jetzt abgebildet werden können.
Parallel dazu gehörte FRITZ & MACZIOL zu den Initiatoren für die Entwicklung einer freiwilligen Schnittstellenerweiterung, die gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des ak-dmaw (Arbeitskreis Datenmanagement in der Umwelt- und Abfallwirtschaft) umgesetzt wird. "Mit dieser Erweiterung der Schnittstelle bieten wir allen Anbietern auf dem Markt die Möglichkeit, die Makler und Händler bis zur endgültigen Regelung des Verfahrens in den Prozess des eANV einbinden zu können", so Alexander Marschall. Dies sei auch ein Schritt zu mehr Rechtssicherheit. "Auf unsere Anfrage hin haben die Behörden mitgeteilt, dass auch sie bislang keine Lösung für diese Lücke im Verfahren haben. Deswegen können Makler und Händler, welche die Registerpflicht nicht zum Stichtag umsetzen können, sicherlich auf Kulanz hoffen. Betrachtet man jedoch den reinen Gesetzestext, ist ein Verstoß ab dem 1. Juni dieses Jahres jedoch in jedem Falle eine Ordnungswidrigkeit, bzw. ein Straftatbestand", so Marschall weiter. Schon aus diesem Grund wird FRITZ & MACZIOL auf der IFAT ENTSORGA 2012 in München dieses Thema mit in den Vordergrund der Kommunikation rücken.
Über das eANVportal
Das eANVportal von FRITZ & MACZIOL ist eine Internet-basierte Lösung, mit der Erzeuger, Beförderer, Entsorger, Makler, Händler und Bevollmächtigte sämtliche Vorgänge des elektronischen Abfallnachweisverfahrens wahlweise über eine private (im eigenen Intranet) oder public (über das Internet) Cloud abwickeln können. Von der Erfassung, Übergabe und Deklaration über die amtliche Nachweisführung bis hin zur Begleitschein- und Übernahmescheinerstellung kann der Dienst von jedem Arbeitsplatz aus genutzt werden. Voraussetzung ist lediglich eine Internet-Verbindung sowie ein herkömmlicher Webbrowser. Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ist eine gesetzliche Vorgabe, die am 1. April 2010 für alle Beteiligten des gewerblichen Abfallkreislaufes verbindlich wurde. Seitdem muss der gesamte bürokratische Prozess im Zusammenhang mit der Abfallerfassung, dem Transport, der Entsorgung und aller dafür notwendigen amtlichen Dokumente auf elektronischem Weg abgewickelt werden. Derzeit sind etwa 50.000 Unternehmen und deren Mitarbeiter von diesem Gesetz betroffen.
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