Schweigen ist Ihr gutes Recht: Die acht wichtigsten Tipps für eine Polizeikontrolle
11.06.2015
Logistik & Transport
(Mynewsdesk) Wenn die Polizei mit der roten Kelle winkt, ist das für jeden Autofahrer eine stressige Situation. Trotzdem sollte man sich davor hüten, mit den Beamten zu diskutieren, denn so handelt man sich schnell eine vermeidbare Strafe ein. Verkehrsanwältin Dr. Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. erläutert im Interview, wann man bei einer Verkehrskontrolle besser schweigt und warum es sich oft lohnt, einen Anwalt einzuschalten.
Wie sollten sich Autofahrer bei einer Kontrolle gegenüber der Polizei verhalten?
Bei einer Verkehrskontrolle ist es immer das Beste zu schweigen – sonst besteht die Gefahr, sich mit lapidaren Bemerkungen, Rechtfertigungen oder Ausreden selbst zu belasten. Das Einzige, was man der Polizei mitteilen muss, sind die Angaben zur Person. Auf alle weiteren Fragen lautet die passende Antwort: Dazu möchte ich mich jetzt nicht äußern. Das gilt übrigens auch, wenn man überzeugt ist, gar nichts falsch gemacht zu haben.
In welchen Fällen kann Verkehrsteilnehmern das Reden zum Verhängnis werden? Wie sollten die Betroffenen sich besser verhalten?
Unfallflucht ist zum Beispiel ein Thema, bei dem Betroffene sich oft um Kopf und Kragen reden. Angenommen, ein Autofahrer rammt beim Ausparken versehentlich einen anderen Wagen. Sagt er spontan, er habe gar nichts bemerkt, ist sofort klar, dass er es war beziehungsweise zumindest vor Ort war. Schweigen wäre besser, denn meist ist durch Zeugen nicht zu beweisen, dass tatsächlich diese Person im Auto saß. Fast immer kann ein Anwalt dann eine Strafe abwenden. Den Schaden zahlt die Versicherung unabhängig davon. Ein anderes Beispiel: Ein LKW-Fahrer hat seinen Wagen überfrachtet und wird angehalten. Schweigt er, wird er wegen Überladung beschuldigt. Versucht er jedoch den Fehler zu erklären, wird ihm oft automatisch unterstellt, er habe vorsätzlich gehandelt – damit verdoppelt sich das Bußgeld.
Ein drittes Beispiel ist die Alkoholkontrolle. Gesteht der Autofahrer getrunken zu haben, wird das als Vorsatz gewertet und führt zu einer erhöhten Strafe. Sagt er stattdessen, er fühle sich fahrtüchtig und stellt sich über dieBlutprobe ein erheblicher Alkoholisierungsgrad heraus, kann das bedeuten, dass er Alkohol gewöhnt ist. In der Regel muss er dann zur MPU. Man kann in diesem Fall also gar nicht richtig antworten. Besser ist es deshalb zu schweigen und einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten – er kann eine hohe Buße, ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug oftmals verhindern.
Welche Rechte hat man denn eigentlich als Autofahrer?
Das wichtigste ist wie gesagt das Schweigerecht. Selbst harmlos erscheinende Fragen sollte ein Autofahrer nicht leichtfertig beantworten, sonst begeht er schnell Fehler, die im weiteren Verfahrensverlauf nicht wieder gutzumachen sind. Verhängt die Behörde eine Buße, obwohl der Betroffene unschuldig ist, kann dagegen auch später noch Einspruch erhoben werden – gegebenenfalls gemeinsam mit einem Anwalt. Viele Autofahrer wissen zudem nicht, dass sie einen Alkoholschnelltest verweigern dürfen.
Acht Tipps der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht für Autofahrer bei Polizeikontakt
1. Zunächst: Niemand muss sich selbst belasten – jeder hat das Recht zu schweigen!
2. Die Polizei muss Sie auf Ihr Schweigerecht hinweisen – nur dann sind Ihre Äußerungen juristisch bedeutsam.
3. Spontanäußerungen können Sie den Führerschein kosten! Möchten Sie sich zum Sachverhalt äußern, können Sie das im späteren Verfahren schriftlich tun und sich bei Bedarf mit einem Anwalt besprechen.
4. Die Auskunftspflicht gegenüber der Polizei beschränkt sich auf Angaben zur Person.
5. Zeigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere vor, falls die Beamten dies verlangen.
6. Seien Sie höflich und kooperativ, aber auf keinen Fall zu auskunftsfreudig – das gilt auch für Ihre Mitfahrer. Auf diese Weise vermeiden Sie unnötigen Ärger.
7. Verhängt die Behörde eine Buße gegen Sie, obwohl Sie unschuldig sind, können Sie formlos Einspruch einlegen. Es genügt zu schreiben: „Ich habe die mir vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen und lege Einspruch ein.“ Das Schreiben muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Behörde ankommen, ein Zugangsnachweis ist ratsam. Im weiteren Verfahren wird dann die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides geklärt.
8. Wer eine hohe Buße und Fahrverbot oder Führerscheinentzug verhindern will, sollte umgehend einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einschalten. In vielen Fällen kann ein Verkehrsanwalt eine bevorstehende Strafe reduzieren und ein Fahrverbot oder sogar Punkte in Flensburg verhindern. Einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie unter http://www.verkehrsanwaelte.de (http://www.verkehrsanwaelte.de).
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