Pressemitteilung von Yvonne Drabner

Bis die Lunge chronisch krank wird


Maschinenbau

Dresden, August 2016 - Metallstäube entstehen überall, wo geschweißt wird. Gerade die kleinen Partikel bedrohen die Gesundheit. Zum Schutz wurden die Grenzwerte nochmals verschärft. Doch wie können die gesetzlichen Vorgaben wirksam und effektiv eingehalten werden?

Beim Einatmen wird Staub über Nase und Mund aufgenommen. Größere Staubteilchen gelangen in den Rachen und von dort aus in die Bronchien. Zum Schutz sind diese mit einer Schicht aus Schleim und Flimmerhärchen überzogen. Diese Schicht fängt die groben Staubpartikel auf und transportiert sie. Der Grobstaub wird einfach wieder ausgeatmet oder abgehustet.

Beim Schweissen entstehen jedoch deutlich kleinere Partikel unter 10 ?m. Sie sind nicht mehr sichtbar und vier Fünftel kleiner als die Breite eines Haares. Die kleineren Staubteilchen können um so tiefer in die Atemwege bis zu den Lungenbläschen vordringen. Hier geht der Sauerstoff in das Blut über. Die sogenannten Alveolen sind äußerst empfindlich. Makrophagen (Fresszellen) versuchen zunächst der Staubbelastung Herr zu werden. Das kann über Monate und Jahre gut gehen. Irgendwann ist es aber zu spät und der Staub verklebt diesen äußert wichtigen Teil der Lunge. Räuspern und Husten sind die wichtigsten Indikationen für eine erste Einschränkung der Lungenfunktion. Leider werden diese Symptome oft nicht ernst genommen. Dann entzünden sich die Atemwege - eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) droht. Die Lungenfunktion wird spürbar eingeschränkt. Das fatale: Die Erkrankung ist dauerhaft und kann nicht geheilt werden. Infektanfälligkeit, Atemnot und chronische Bronchitis sind die Folge. Tierversuche zeigen, dass sich bei schweren Entzündungen tumorbildende Prozesse in Gang setzen. Schweißer, die rauchen, sind laut einer Studie doppelt so anfällig für eine COPD.

Für den Schutz der Gesundheit gelten an Schweißarbeitsplätzen Grenzwerte für den gefährlichen alveolengängigen A-Staub. Neben Partikelgröße, Staubkonzentration und Dauer der Einwirkung sind weitere spezifische Eigenschaften zu beachten, beispielsweise die schleimhautreizende Wirkung des Schweißrauches. Zum Schutz der Gesundheit wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der TRGS 900 der Grenzwert für alveolengängige Stäube (A-Staub) von 3 mg/m3 auf 1,25 mg/m3 verschärft.

Bis zum 31.12.2018 gibt es eine Übergangsfrist mit Auflagen. "Mit dem A-Staub-Grenzwert sollen chronische, partikelbedingte Entzündungsprozesse in der Lunge vermieden werden" - so Dr. Siegfried Hoffmann im Magazin der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse.

Doch wie schützt der Unternehmer seine Mitarbeiter am besten vor krankmachenden Stäuben, ohne die Arbeitskraft zu beeinträchtigen? Punktabsaugungen machen hier vieles komplizierter. Die Absauganlage muss vor dem ersten Arbeitsschritt genau eingestellt und gegebenenfalls nachjustiert werden. Fest installierte Absauganlagen reichen oft nicht aus, um ausreichend viel Feinstaub zu filtern, und sind in der Installation teuer. Die novus air GmbH entwickelt seit Jahren bewährte mobile Absauganlagen in Form von Filtertürmen. Diese werden in der Nähe zum Arbeitsplatz aufgestellt und sorgen während des gesamten Arbeitsprozesses für gesunde Luft, ohne die Arbeitsschritte zu beeinträchtigen.

Fazit: Die neuen Arbeitsplatzgrenzwerte für A-Stäube wurden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 900 (TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte) veröffentlicht. Betriebe mit Schweißanlagen sind nun zur Einhaltung der verschärften Grenzwerte bis zum 31.12.2018 angehalten. Die novus air GmbH bietet eine mobile Filterlösung für gesunde Luft, bei der sich die Mitarbeiter voll auf ihre Arbeit konzentrieren können. "Was am Ende des Tages wirklich zählt, sind sichere Arbeitsbedingungen und gesunde Mitarbeiter" - so Yvonne Drabner, Geschäftsführerin der novus air GmbH. Auch für die Verschärfung der ATEX-Richtlinien (2014/34/EU) hat die novus air GmbH mit dem "zero atex deduster" eine äußerst effektive Lösung zur explosionsfreien Absaugung geschaffen. "Sie ist die erste ATEX-Absauganlage, die ohne konstruktiven Explosionsschutz funktioniert. Diesen benötigt sie nicht, weil sie Explosionen verhindert, anstatt kontrolliert." - so der technische Geschäftsführer und novus-Entwicklungsingenieur Jani Mäkelä.
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http://www.novusair.com
novus Verfahrenstechnik GmbH & Co. KG
Zaschendorfer Weg 1 01689 Weinböhla

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