Pressemitteilung von AC Inorms GmbH

Technischer Pass für EAC Zertifizierung


Maschinenbau

Technischer Pass für EAC ZertifizierungEin technischer Pass für EAC Zertifizierung beinhaltet gesetzlich vorgeschriebene technische Daten einer Anlage oder Maschine. Die Erstellung von technischen Pässen ist obligatorische Maßnahme für den Export von Anlagen und Maschinen in die EAWU Staaten. Die Erstellung und die Führung eines technischen Passes wird durch die GOST Normen 2.601-2013 und 2.610-2006 vorgeschrieben.

Der technische Pass ist eine technische Beschreibung der Anlage, die für die Bedienung, Installation und Wartung der Maschine vorgesehen ist und wird von den Endbenutzern in den EAWU Staaten verwendet. Der technische Pass gemäß den GOST Normen wird in der Regel auf Russisch erstellt und beinhaltet wichtige Daten, Charakteristiken und Informationen der jeweiligen Maschine oder Produktionsanlagen.

Technischer Pass für Maschinen und Anlagen

Der technische Pass muss während des gesamten Lebenszyklus der Produktionsanlage an der Anlage vorhanden sein, der Techpass muss zusammen mit der Anlage geliefert werden und direkt an der Maschine aufbewahrt und weitergeführt werden.

Ein technischer Pass für EAC Zertifizierung beinhaltet Informationen und Parameter für die Nutzung der Produktionsanlagen, die Informationen und Angaben zur Herstellergarantie, sowie die Informationen zur Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Entsorgung der Maschine.

Die Erstellung von technischen Pässen für die Maschinen und Anlagen liegt in dem Verantwortungsbereich des Herstellers. Der Hersteller muss einen technischen Pass vor dem Verkauf erstellen und alle technischen Angaben eintragen. Der Endbenutzer muss den technischen Passport pflegen und weiterführen.

Zweck und Aufgaben des technischen Passports

Ein technischer Pass hat den Zweck, umfassende technische Informationen über eine Maschine, Anlage oder ein technisches System bereitzustellen. Er dient als eine detaillierte Dokumentation, die sowohl die Herstellung, den Betrieb, die Wartung als auch die Sicherheit des betreffenden Objekts unterstützt.

Hier sind einige der Hauptzwecke eines technischen Passes:

1. Spezifikationen: Der Pass enthält alle technischen Daten und Spezifikationen des Produkts. Dazu gehören Maße, Materialien und Leistungsparameter.

2. Verwendung: Er bietet Anweisungen zur korrekten Verwendung und Bedienung des Produkts, was wichtig ist, um die Effizienz und Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.

3. Wartungsanweisungen: Ein technischer Pass beinhaltet Anleitungen zur Wartung und Instandhaltung der Maschine, einschließlich regelmäßiger Inspektionsintervalle, Austausch von Verschleißteilen und Fehlerbehebung.

4. Sicherheitsinformationen: Informationen zu potenziellen Gefahren und Sicherheitsvorkehrungen sind ebenfalls enthalten, um den sicheren Umgang mit dem Produkt zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.

5. Rechtskonformität: Der technische Pass beinhaltet die Nachweise über die Einhaltung von relevanten GOST Normen , EAC Vorschriften und gesetzlichen Anforderungen der EWAU Staaten, was für die rechtliche Zulassung und den Vertrieb der Maschine notwendig ist.

6. Rückverfolgbarkeit: Dokumentation der Seriennummern, Herstellungsdaten und anderer Kennzeichnungen, die für die Rückverfolgbarkeit und das Qualitätsmanagement wichtig sind.

7. Schulung und Weiterbildung: Er dient als Schulungsdokument für neues Personal, das sich mit der Funktionsweise und den Besonderheiten der Maschine vertraut machen muss.

Insgesamt stellt der technische Pass sicher, dass alle Beteiligten, vom Hersteller über den Betreiber bis hin zum Wartungspersonal, über die notwendigen Informationen verfügen, um das Produkt effizient und sicher zu nutzen und zu warten.

Anwendungsbereich des Technischen Passes

Technische Pässe werden für jedes Gerät, jede Maschine oder Anlage separat erstellt. Ein technischer Pass ist eine Voraussetzung für die erfolgreiche EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung von diversen Maschinen und Anlagen. Der technische Pass ist ein wichtiges Dokument für die EAC Zertifizierung von Anlagen oder Geräten, die in Betrieben mit erhöhter Gefährdung eingesetzt werden. In diesem Fall wird die Erstellung von technischen Pässen staatlich überwacht.

Die technischen Pässe werden in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Technischen Regelwerke der Zollunion für unterschiedlichen Anlagen oder Maschinen erstellt. Ab dem 1 Juli 2018 werden die technischen EAC Betriebsunterlagen durch die Zollbehörden bei der Einfuhr von Waren kontrolliert (Grundlage Beschluss Nummer 41).

Die technischen Betriebsunterlagen werden gemäß TR ZU/EAWU Richtlinien für die Durchführung von EAC Zertifizierung, EAC Kennzeichnung und EAC Deklarierung in den EAWU Staaten obligatorisch vorgeschrieben.

Bei den in potenziell gefährlichen Produktionsanlagen, die durch die EAWU Behörden überwacht werden, sind die EAC Betriebsunterlagen eine Voraussetzung für die Inbetriebnahme. Der Hersteller muss die EAC Dokumentation als Bestandteil der EAC Zertifizierung und EAC Kennzeichnung machen.

Die Erstellung und Pflege von technischen Pässen und EAC Betriebsunterlagen wird durch folgende TR/ZU EAWU Richtlinien der EAWU Staaten obligatorisch vorgeschrieben:

TR ZU 004/2011 - EAC Zertifizierung für Niederspannungsanlagen
TR ZU 010/2011 - EAC Zertifizierung für Maschinen und Anlagen
TR ZU 032/2013 - EAC Zertifizierung für Druckgeräte
TR ZU 012/2011 - EAC Zertifizierung für ATEX Geräte
TR ZU 016/2011 - EAC Zertifizierung für Gasgeräte
TR ZU 011/2011 - EAC Zertifizierung für Aufzüge

Aufbau und Inhalt eines technischen Passports

Ein technischer Passport besteht aus einem Deckblatt und aus den Basisinformationen. Die Basisangaben beinhalten alle relevanten Eigenschaften und Informationen über die Maschine oder Anlage. Der technische Pass muss während der gesamten Lebensdauer der Maschine sorgfältig aufbewahrt und geführt werden.

In einem technischen Pass sind folgende Informationen enthalten:

Technische Daten und Parameter
Informationen über die Herstellergarantie
Informationen über die Zertifizierung der Anlage
Informationen über Entsorgung und Recycling
Informationen über Inbetriebnahme und Wartung
Informationen über Änderungen (Modernisierungen, Reparaturen, Schweißarbeiten)
Informationen über den Einbau von Ersatzteilen
Informationen über Einbau und Montage
Aufbau des technischen Passes
Deckblatt des technischen Passes
Basisinformationen über die Anlage
Komplettierung der Anlage
Lebensdauer der Anlage
Garantie des Herstellers
Hinweise zur Reparatur der Anlage
Hinweise zur Ausleihung der Anlage
Hinweise zu Betrieb und Lagerung
Hinweise zur Verpackung der Anlage
Informationen zu Entsorgung und Recycling

Begrifflichkeiten des technischen Passes

Anwendungsbereich: Beschreibung der korrekten Anwendung der Maschine.

Wartung: Angaben zur Instandhaltung und Inspektion.

Gefährdungen und Risiken: Angabe aller bekannten und vorhersehbaren Gefährdungen sowohl bei der vorgesehenen als auch bei der klar vorhersehbaren unsachgemäßen Verwendung.

Sicherheitsanforderungen: Anforderungen an die Sicherheit und die Ausbildung oder Qualifikation des Bedienpersonals.

Betriebsdauer der Anlage: Die Betriebsdauer einer Maschine bezeichnet den Zeitraum, in dem die Maschine voraussichtlich genutzt werden kann, ohne dass wesentliche Komponenten ausgetauscht werden müssen. Bei der Prognose der Betriebsdauer müssen die vom Hersteller vorausgesetzten Einsatzbedingungen berücksichtigt werden.

Garantiefrist einer Maschine: Für die Erstellung von technischen Pässen und EAC Begleitdokumenten gemäß den GOST Vorschriften dienen die Hersteller Informationen und Angaben als Grundlage für diese Erstellung von EAC Betriebsdokumentation.

Garantiezeit: auch Herstellergarantie genannt, ist der Zeitraum, innerhalb dessen die defekte Anlage beim Hersteller reklamiert werden kann. Während dieser Frist übernimmt der Hersteller die Verantwortung für Schäden, die von Anfang an zumindest potenziell vorhanden waren.

Lagerfrist: Die Lagerfrist ist der Zeitraum, in dem eine Anlage unter Berücksichtigung der Lagerbedingungen ohne Bedenken aufbewahrt werden kann.

Frist bis zur ersten Generalüberholung: Dies ist der Zeitraum bis zur ersten umfangreichen Reparatur der Maschine. Bei dieser präventiven Maßnahme wird die Maschine gründlich überprüft, verschleißintensive Teile werden ausgetauscht und alle feststellbaren Mängel behoben. Diese Überholung erfolgt in der Regel in festgelegten Intervallen.

GOST Normen für EAC Dokumentation

Für die Erstellung von technischen Begleitunterlagen sin folgende GOST Normen relevant:

GOST 2.610/2006: Betriebsdokumente, einheitliches System für die Konstruktionsunterlagen. In dieser GOST Norm im Kapitel Nummer 8 (PASSPORT/) wird die Gestaltung eines technischen Passes dargestellt.

2.610-2019: Betriebsdokumente, einheitliches System der Konstruktionsunterlagen und EAC Begleitdokumente. In dieser GOST Norm werden die Prozesse der Reparatur und Konservierung von Maschinen und Anlagen beschrieben.

Bei der EAC Zertifizierung von Anlagen und Maschinen für den Export in die EAWU Staaten muss der technische Pass bei der Zertifizierungsstelle vorgelegt werden. Ein technischer Pass wird in der Regel in russischer Sprache erstellt, mehrsprachige technische Pässe sind auch möglich.

Der technische Pass muss für jede Maschine oder Produktionsanlage erstellt werden. Die Identifizierung erfolgt separat durch die Seriennummer der Maschine. Im technischen Pass müssen alle relevanten Änderungen eingetragen werden, zum Beispiel: Modernisierungen, Schweißarbeiten, Reparaturen oder Um- und Einbauten.

Die Erstellung von Technischen Pässen wird gemäß den folgenden GOST Normen durchgeführt:

GOST 2.601-2013: Durchführung der Betriebsdokumentation
GOST 2.610 -2006: Erstellung der EAC Betriebsdokumentation
GOST 2.104-2006: Konstruktionsdokumentation und Bezeichnungen
GOST 2.105-95: Konstruktionsdokumentation und Textdokumentation
GOST 2.201-80: Beschreibung der EAC Konstruktionsdokumentation
GOST 2.301-68: Konstruktionsdokumentation und Formvorschriften
GOST 2.304-81: Konstruktionsdokumentation und EAC Zeichensätze
GOST 2.317-2011: Dokumentation und axonometrische Projektionen
GOST 2.503-2013: Vorschriften für die Eintragung von Änderungen
GOST 2.605-68: Allgemeine technische EAC Anforderungen
GOST 2.608-78: Durchführung der EAC Betriebsdokumentation
GOST 2.611-2011: EAC Dokumentation, Elektronischer Produktkatalog
GOST 2.701-2008: Konstruktionsdokumentation, Vorlagen, Arten und Typen
GOST 5773-90: Konstruktionsdokumentation, Formate und Vorlagen
GOST 25866-83: Inbetriebnahme der Technik, Begriffe und Definitionen

In diesen GOST-Normen werden alle notwendigen Normen, Standards und Vorgehensweisen zur Erstellung von Technischen Pässen beschrieben. Wir bei AC Inorms GmbH wissen, wie ein Technischer Pass erstellt wird, und helfen Ihnen gerne bei der Erstellung der technischen Dokumente für Ihre Produkte. Für ausführliche Informationen bezüglich der Erstellung von Technischen Pässen und weiteren technischen Unterlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dauer und Kosten der Erstellung

Die Dauer und die Kosten der Erstellung eines technischen Passes und EAC Betriebsunterlagen hängen sowohl vom jeweiligen Produkt und der jeweiligen Branche als auch von den damit zusammenhängenden technischen Normen, Umfang, Thematik und Komplexität der Unterlagen, Anzahl von Tabellen, Grafiken und Zeichnungen, sowie notwendigen Prüfungen ab.

Für genauere Informationen bezüglich der Erstellung von technischen Pässen und ein Angebot für die EAC Zertifizierung und EAC Kennzeichnung, bitte kontaktieren Sie uns per Telefon oder Email, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung in dem Bereich der EAC Zertifizierung, EAC Kennzeichnung und in der Entwicklung von technischen Pässen und EAC Dokumentation. Wir bieten unseren Kunden alle Dienstleistungen im Bereich der EAC Zertifizierung und EAC Kennzeichnung an.

EAC Kennzeichnung für EAWU Staaten

Alle zertifizierten bzw. deklarierten Erzeugnisse müssen mit einer EAC Kennzeichnung der EAWU Länder versehen werden. Durch die EAC Kennzeichnung wird die EAC Konformität mit den Anforderungen der Regelwerke der EAWU Staaten nachgewiesen.

Die EAC Kennzeichnung von Waren, die der obligatorischen EAC Zertifizierungspflicht gemäß den Normen der EAWU unterliegen, ist eine Voraussetzung für den Zugang zum EAWU Markt. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne EAC Markierung ist strafbar und wird in den EAWU Staaten verfolgt. Die EAC Kennzeichnung ist ein Nachweis der Qualität von Waren.

Technischer Pass für gasbetriebene Maschinen

Die gasbetriebene Produktionsmaschinen benötigen einen speziellen technischer Pass gemäß den Vorschriften der Richtlinie TR ZU 016/2011, dabei erfolgt die Anfertigung der EAC Dokumentation mit der Fokussierung auf die in der Anlage verwendeten Materialien.

Technischer Pass für Niederspannungsanlagen

Die Niederspannungsanlagen werden gemäß den Vorschriften der TR ZU Richtlinie 004/2011 zertifiziert und gekennzeichnet. Für die EAC Zulassung und EAC Kennzeichnung von elektrischen Geräten und Anlagen wird die obligatorische Erstellung von technischen Pässen und EAC Begleitunterlagen gemäß den TR ZU/EAWU Richtlinien vorgeschrieben.

Der technische Pass gemäß der Richtlinie TR ZU 004/2011 für die EAC Zertifizierung von Niederspannungsanlagen und elektrischen Geräten befasst sich mit der Sicherheit und technischen Beschreibung von Niederspannungsanlagen. Ein technischer Pass nach TR ZU 004/2011 liefert den Endverbraucher alle wesentlichen Angaben und Informationen für die sichere und erfolgreiche Verwendung von Niederspannungsanlagen und elektrischen Geräten.

Technischer Pass für Maschinen und Mechanismen

Die TR ZU 010/2011 Richtlinie befasst mit der EAC Konformitätserklärungen für Maschinen und Anlagen. Die Maschinen und Mechanismen, die in die EAWU Staaten exportiert werden, müssen die technische EAC Dokumentation vorweisen.

Der technische Pass gemäß der Richtlinie TR ZU 010/2011 für die EAC Zertifizierung von Maschinen, Anlagen und Mechanismen liefert den Endverbraucher wesentliche Informationen für die erfolgreiche Nutzung von Maschinen und Produktionsanlagen.

Technischer Pass für ATEX Ausrüstungen und Geräten

Die TR ZU 012/2011 Richtlinie befasst mit der EAC Konformitätsbestätigungen für ATEX Ausrüstungen und ATEX Geräten. Die ATEX Ausrüstungen, die in die EAWU Staaten exportiert werden, müssen die technische EAC Dokumentation haben.

Das technische Regelwerk TR ZU 012/2011 beinhalten die Vorschriften für die Erstellung von technischen Pässen und EAC Betriebsunterlagen für die ATEX Geräte und Ausrüstungen.

Ein technischer Pass gemäß der TR ZU 012/2011 Richtlinie enthält alle relevanten Informationen zum ATEX Gerät und wird von dem Hersteller dem Endbenutzer zur Verfügung gestellt.

Bei den technischen EAC Begleitunterlagen für die EAC Zertifizierung und EAC Kennzeichnung von ATEX Ausrüstungen und Geräten muss auch eine Zündgefahrenbewertung für EAC Zertifizierung erstellt werden.

Technischer Pass für Druckbehälter und Druckgeräte

Ein technischer Pass für die Druckbehälter und Druckgeräte (auch Druckbehälterpass genannt) wird durch die Richtlinie TR ZU 032/2013, GOST Norm 34347-2017 und GOST 52630-2012 vorgeschrieben.

Die EAC Normen und GOST Standards beinhalten technischen Vorschriften für die gesetzeskonforme Erstellung von technischen Pässen und EAC Betriebsunterlagen für die ordentliche und sichere EAC Zertifizierung für Druckgeräte und Druckbehälter.

Durch die Vorschriften von den TR ZU Richtlinie (TR ZU 032/2013) und GOST Normen (GOST 34347-2017, GOST 52630-2012) wird die Erstellung von Druckbehälterpass für EAC Zertifizierung von Rohrleitungen, Druckbehältern, Druckgeräten, Kesseln, Gasflaschen und Armatur vorgeschrieben.

Bevollmächtigte Vertragsperson

Die gesetzlichen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion schreiben vor, dass der Hersteller einen Sitz im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet der EAWU Staaten haben muss, um einen Antrag auf eine EAC Zertifizierung oder eine EAC Deklarierung stellen zu können. Wenn das nicht der Fall ist, wird eine bevollmächtigte Vertretung des Herstellers für die Beantragung und Durchführung von EAC Zertifizierungsprozessen in der Zollunion benötigt.

Der bevollmächtigte Vertreter muss seinen Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Zollunion (ZU) haben. In der Regel tritt als Antragsteller ein Distributor des Herstellers aus den Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion auf. Dabei muss man berücksichtigen, dass nach der erfolgreichen EAC Zulassung nur dieser Distributor alleinig ein Vertriebsrecht für die gesamte Zertifizierungsperiode erhält und allen anderen Distributoren eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit ausstellen muss.

In solchen Situationen gerät der Hersteller in eine Abhängigkeit von seinem Geschäftspartner, der bei der EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung als bevollmächtigte Vertragsperson des Herstellers auftrat. Wenn Sie unabhängig von einzelnen Distributoren bleiben möchten, können wir Ihnen eine Vertragsperson zur Verfügung stellen.

Diese Aufgabe übernimmt unsere Niederlassung in Novosibirsk. Nach erfolgreicher Zertifizierung stellen wir allen Ihren Geschäftspartnern eine Vollmacht für die Vertriebstätigkeit aus. Sofern Sie im Laufe der Zeit beschließen, sich von bestimmten Distributoren zu trennen oder neue Distributoren zu engagieren, unterstützen wir Sie bei allen Ihren Entscheidungen und ändern die Vollmachten entsprechend.

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten unseren Kunden folgende Dienstleistungen an:

Beratung bezüglich der technischen Unterlagen für die EAC Kennzeichnung
Beratung bezüglich der technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung
Beratung bezüglich der EAC Deklarierung und EAC Zertifizierung
Durchführung der EAC Deklarierung und EAC Zertifizierung
Erstellung von technischen Pässen für die EAC Zertifizierung

Für weitere Informationen zur Erstellung von technischen Pässen und EAC Bergleitunterlagen stehen wir Ihnen gern telefonisch und persönlich zur Verfügung.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

Firmenkontakt:

AC Inorms GmbH
Nobel Straße 3/5
41189 Mönchengladbach
Deutschland
+4921619904970

https://ac-inorms.com/

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