MedRegress.de - Portal zur Regress Versicherung ist online
05.09.2013 / ID: 134758
Medien & Kommunikation
Grundlage ist der § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot SGB V
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.
(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.
Um existenzbedrohende Rückforderungen auszuschließen und abzuwehren, wurde diese Vermögensschadenhaftpflichtversicherung MedRegress.de entwickelt. Die ideale Lösung für Ärzte und Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten sowie Zahnärzte.
Wir unterstützen Ihre Souveränität im Streitfall durch
- Vermögensschutz
- Zeit- und Kostenersparnis im Prüfverfahren
- professionelle Abwicklung durch Juristen
- Wertsteigerung Ihrer Arztpraxis und Nachhaftung
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