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Der Fall Mark Bellinghaus-Raubal - Wo kein Kläger, da kein Richter
Schockierende 14 (!) lange Jahre hat die Justiz Münster das anerkannte Missbrauchsopfer Mark Bellinghaus-Raubal mit unzähligen Verfahren bombardiert. Dass er überhaupt noch lebt ist ein echtes Wunder.
Der Fall Mark Bellinghaus-Raubal - Wo kein Kläger, da kein Richter
Schockierende 14 (!) lange Jahre hat die Justiz Münster das anerkannte Missbrauchsopfer Mark Bellinghaus-Raubal mit unzähligen Verfahren bombardiert. Dass er überhaupt noch lebt ist ein echtes Wunder.
Pressemitteilung von lascu Serghei
Nachbesserung bei Mangel - branchen-local-com
14.01.2014 / ID: 152646
Medien & Kommunikation
Auch bei sorgfältiger Arbeit kann ein Mangel nicht immer ausgeschlossen werden. Sobald der Kunde diesen Mangel entdeckt, muss das Unternehmen nachbessern.
Branchen Local (http://branchen-local24.com/nachbesserung/) teilt allerdings mit, dass es hierbei Grenzen gibt. In § 635, Abs. 2 BGB ist die geschuldete Nacherfüllung geregelt. Dies bedeutet für die Unternehmen, dass diese "alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten" zu tragen haben.
Unter dem zitierten Wort "erforderlich" ist zu verstehen, dass sich dieses auf den Zweck der Nacherfüllung bezieht. Sind nun für die Mängelbeseitigung Kosten entstanden, die unverzichtbar waren, müssen diese von den Unternehmen übernommen werden. Schäden, welche dem Kunden aufgrund des Mangels entstanden sind, zählen nicht zu den erforderlichen Kosten der Nachbesserung. Unternehmen müssen hier nur Schadensersatz leisten, wenn der Mangel schuldhaft von deren Seite aus verursacht wurde.
Ihr Branchen Local (http://branchen-local24.com) Team
http://www.branchen-local.com
Lexfati S.R.L.
str. Voluntarilor, 8/3 2036 Chisinau
Pressekontakt
http://www.branchen-local.com
Lefati S.R.L.
str. Voluntarilor, 8/3 2036 Chisinau
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