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Der Fall Mark Bellinghaus-Raubal - Wo kein Kläger, da kein Richter
Schockierende 14 (!) lange Jahre hat die Justiz Münster das anerkannte Missbrauchsopfer Mark Bellinghaus-Raubal mit unzähligen Verfahren bombardiert. Dass er überhaupt noch lebt ist ein echtes Wunder.
Der Fall Mark Bellinghaus-Raubal - Wo kein Kläger, da kein Richter
Schockierende 14 (!) lange Jahre hat die Justiz Münster das anerkannte Missbrauchsopfer Mark Bellinghaus-Raubal mit unzähligen Verfahren bombardiert. Dass er überhaupt noch lebt ist ein echtes Wunder.
Pressemitteilung von Elena Moraru
Rechnungen direkt bei Eingang prüfen - online-auskunft24.com
16.01.2014 / ID: 153070
Medien & Kommunikation
Unternehmen sollten jede Rechnung, welche sie erhalten, prüfen, ob diese 100% den Rechnungspflichtangaben entspricht. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass der Betriebsprüfer den Vorsteuerabzug streicht.
Online-Auskunft24.com (http://onlineauskunft-24.com/eingangsrechnungen-pruefen/) weist die Unternehmen darauf hin, dass diese Gefahr laufen, auf der Mehrwertsteuer sitzen zu bleiben, sollte die Rechnung nicht alle notwendigen Angaben erhalten. Bei mehreren fehlerhaften Rechnungen kann dies richtig Geld kosten. Daher ist sinnvoll, auch die bereits erhaltenden Rechnungen zu überprüfen. Im Gegenzug sollten die Unternehmen allerdings auch prüfen, ob die von ihnen gestellte Ausgangsrechnungen, die Pflichtangaben erhalten. So muss der Kunde die von dem Unternehmen gestellte Rechnung nicht reklamieren und das Unternehmen erhält so schneller das Geld für ausgeführte Dienstleistungen. Auch müssen die Rechnungen logischerweise finanzamtsicher sein.
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Bd. Moscova 13/5 Whg. 39 2068 Chisinau
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