So holen Sie die Umsatzsteuer zurück - online-auskunft24-com
21.01.2014 / ID: 153651
    
  Medien & Kommunikation
    
  Selbstständige oder Freiberufler berechnen gem. § 20 Umsatzsteuergesetz (UStG) die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuerzahlungen. Das ist aber nur möglich, wenn es sich um einen Freiberufler handelt oder das Unternehmen 500.000,00 EUR erwirtschaftet. Die Umsatzsteuer, welche von den Kunden beispielsweise im Monat Dezember gezahlt worden ist, wurde bei der Umsatzsteuervoranmeldung mit der tatsächlichen Umsatzsteuer des Monats Dezember addiert. Umsatzsteuer, die den Kunden schon in Rechnung gestellt worden ist, aber nicht gezahlt worden ist, blieb hierbei unbeachtet. Von der eingenommen Umsatzsteuer wurde die Umsatzsteuer abgezogen, die die Unternehmen an die anderen Unternehmen gezahlt haben.
Online-Auskunft24.com (https://www.facebook.com/pages/online-auskunft24com/1412189619014544) weist darauf hin, dass für die eingenommenen Umsatzsteuerbeträge, die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten gilt. Die Vorsteuer kann nun aus allen Rechnungen abgezogen werden. Es ist völlig unrelevant, ob die Rechnung schon bezahlt wurde, oder nicht. Dadurch wird nur die Umsatzsteuer abgeführt, welche die Unternehmen nun schon aus den eigenen Ausgabenrechnungen gezahlt haben. Die Vorsteuer kann jetzt von Rechnungen abgezogen werden, die noch gar nicht gezahlt wurden.
Online-Auskunft24.com (http://online-auskunft-24.com) macht die Unternehmen darauf aufmerksam, dass diese über mehrere Monate hinweg, einen kostenlosen Kredit beim Finanzamt "gewinnen", da ein Teil der zu zahlenden Umsatzsteuer auf später verschoben wird.
http://www.online-auskunft24.com 
General Standard S.R.L.
Bd. Moscova 13/5 Whg. 39 2068 Chisinau
Pressekontakt
http://online-auskunft24.com 
General Standard S.R.L.
Bd. Moscova 13/5 Whg. 39 2068 Chisinau
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
 
  Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Elena Moraru
    20.01.2014 | Elena Moraru
Steuern sparen und Rente aufbessern - General Standard SRL
Steuern sparen und Rente aufbessern - General Standard SRL
    16.01.2014 | Elena Moraru
Rechnungen direkt bei Eingang prüfen - online-auskunft24.com
Rechnungen direkt bei Eingang prüfen - online-auskunft24.com
    15.01.2014 | Elena Moraru
Zahlungs- und Buchungstipps - General Standard SRL
Zahlungs- und Buchungstipps - General Standard SRL
    14.01.2014 | Elena Moraru
Auch Zeitschriften steuerlich absetzen - General Standard SRL
Auch Zeitschriften steuerlich absetzen - General Standard SRL
    13.01.2014 | Elena Moraru
Vermeidung von Steuernachzahlungen - General Standard SRL
Vermeidung von Steuernachzahlungen - General Standard SRL
Weitere Artikel in dieser Kategorie
    30.10.2025 | Localism GmbH
münchen.tv holt erfahrene Führungskraft ins Senderboot
münchen.tv holt erfahrene Führungskraft ins Senderboot
    30.10.2025 | Emanuell Charis GmbH
Das Phänomen Emanuell Charis - Warum Europas bekanntester Visionär Menschen und Systeme verändert
Das Phänomen Emanuell Charis - Warum Europas bekanntester Visionär Menschen und Systeme verändert
    30.10.2025 | Solibro Verlag
"Tiefflieger." - provokativer Zitatebildband bei Solibro erschienen
"Tiefflieger." - provokativer Zitatebildband bei Solibro erschienen
    30.10.2025 | LöwenStern Verlag
LöwenStern Magazin startet - Heft 1 "Erfinde dich neu" veröffentlicht
LöwenStern Magazin startet - Heft 1 "Erfinde dich neu" veröffentlicht
    24.10.2025 | HITRÁDIO SLOVAKIA
Radoslav Suman legt Social-Media-Pause ein bereitet spektakuläres Comeback vor
Radoslav Suman legt Social-Media-Pause ein bereitet spektakuläres Comeback vor

