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Der Fall Mark Bellinghaus-Raubal - Wo kein Kläger, da kein Richter
Schockierende 14 (!) lange Jahre hat die Justiz Münster das anerkannte Missbrauchsopfer Mark Bellinghaus-Raubal mit unzähligen Verfahren bombardiert. Dass er überhaupt noch lebt ist ein echtes Wunder.
Der Fall Mark Bellinghaus-Raubal - Wo kein Kläger, da kein Richter
Schockierende 14 (!) lange Jahre hat die Justiz Münster das anerkannte Missbrauchsopfer Mark Bellinghaus-Raubal mit unzähligen Verfahren bombardiert. Dass er überhaupt noch lebt ist ein echtes Wunder.
Pressemitteilung von Kerstin Nyst
Europäischer Gerichtshof verkündet: Vorratsdatenspeicherung ist illegal
08.04.2014 / ID: 163246
Medien & Kommunikation
Hamburg 08.04.2014
Das Journalistenzentrum Deutschland begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass die EU-Richtlinie zur verdachtslosen Speicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, allgemeiner bekannt als Vorratsdatenspeicherung, für ungültig erklärt wurde. Es verstößt gegen europäisches Recht.
Das Journalistenzentrum Deutschland mit seinen Berufsverbänden DPV und bdfj hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und fordert erneut die Bundesregierung nach dem heutigen Urteil auf, kein deutsches Gesetz zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung einzuführen.
"Wenn Journalisten ihre Recherchen und Kontaktaufnahmen zu Informanten nicht mehr sicher elektronisch über nicht rückverfolgbare Kanäle ausführen können, so wäre dies eine schwere und inakzeptable Einschränkung der Pressefreiheit, die wir so nicht hinnehmen können", mahnt Kerstin Nyst, Pressesprecherin des Journalistenzentrum Deutschland. Gerade Telekommunikationsdaten sind besonders anfällig dafür, durch Datenpannen, Hacking oder missbräuchlichen Zugriff in falsche Hände zu geraten und sind somit vermehrt zu schützen. Bereits in der Vergangenheit wurde mehrfach Datenmissbrauch aus unterschiedlichsten Quellen festgestellt.
Eine wahllose Vorratsdatenspeicherung würde noch mehr Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen, über persönliche Kontakte, Bewegungen und Interessen von Medienschaffenden bedeuten. Insofern sieht das Journalistenzentrum Deutschland die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs als Schritt in die richtige Richtung, an der die Bundesregierung sich orientieren sollte.
Das Journalistenzentrum Deutschland (http://www.journalistenverbaende.de) wird durch zwei Berufsverbände getragen. Der DPV Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten (http://www.dpv.org) , gegründet 1989, ist mit ca. 8.000 Mitgliedern die tariffreie Spitzenorganisation der hauptberuflich tätigen Journalisten. Die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten (http://www.bdfj.de) wurde 2007 gegründet und ist die Vertretung der zweitberuflich tätigen Journalisten.
Originaltext: Journalistenzentrum Deutschland (für die Trägerverbände DPV und bdfj)
Pressekontakt:
Journalistenzentrum Deutschland
Kerstin Nyst (Pressesprecherin)
Stresemannstraße 375
D-22761 Hamburg
Tel. 040/870 6000 (nur für Presseanfragen)
Fax 040/899 77 79
k.nyst@journalistenverbaende.de
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