Berliner für Mindestlohn, mit Einschränkungen
19.05.2015 / ID: 195681
Medien & Kommunikation
(Mynewsdesk) Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Laut einer aktuellen forsa-Umfrage des media.net berlinbrandenburg befürwortet die überwiegende Mehrheit (87 %) der Berliner (wie auch der Bundesbürger insgesamt) grundsätzlich die Einführung eines solchen gesetzlichen Mindestlohns. Geteilter Meinung sind die Hauptstadtbürger zu Ausnahmen für kleinere Unternehmen und bestimmte Branchen sowie zur Höhe der Praktikumsvergütung.
Meinungen zum gesetzlichen Mindestlohn:
Datenbasis: 1.003 Berliner
Erhebungszeitraum: 20. April bis 4. Mai 2015
statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte
Auftraggeber: media.net berlinbrandenburg
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder der genauen Branche. 68 Prozent der Berliner finden es richtig, dass der gesetzliche Mindestlohn unabhängig von der Größe und genauen Branche für alle Unternehmen gilt. 23 Prozent meinen allerdings, dass Ausnahmen für kleine Unternehmen möglich sein sollten, 16 Prozent sprechen sich für die Möglichkeit von Ausnahmen für bestimmte Branchen aus. Vergleichsweise noch am häufigsten sprechen sich die Anhänger der CDU für Ausnahmemöglichkeiten aus.
Der Mindestlohn gilt generell für alle Arbeitnehmer in einem Unternehmen, unter anderem auch für Praktikanten, außer für ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Ausbildung oder für ein Praktikum von bis zu drei Monaten. Ein Praktikant erhält damit ein Bruttogehalt von bis zu 1.400 Euro im Monat. Etwas mehr als die Hälfte der Berliner (53 %) hält dies als Entlehnung für ein Praktikum für angemessen. 43 Prozent empfinden ein solches Praktikumsgehalt jedoch als nicht angemessen. Etwas häufiger als im Durchschnitt halten die unter 45-Jährigen und insbesondere die Anhänger der Linkspartei ein solches Praktikumsgehalt für angemessen.
Die vollständigen Ergebnisse finden Sie anbei im PDF-Dokument.
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