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Der Fall Mark Bellinghaus-Raubal - Wo kein Kläger, da kein Richter
Schockierende 14 (!) lange Jahre hat die Justiz Münster das anerkannte Missbrauchsopfer Mark Bellinghaus-Raubal mit unzähligen Verfahren bombardiert. Dass er überhaupt noch lebt ist ein echtes Wunder.
Der Fall Mark Bellinghaus-Raubal - Wo kein Kläger, da kein Richter
Schockierende 14 (!) lange Jahre hat die Justiz Münster das anerkannte Missbrauchsopfer Mark Bellinghaus-Raubal mit unzähligen Verfahren bombardiert. Dass er überhaupt noch lebt ist ein echtes Wunder.
Pressemitteilung von Christian Laufkötter
"Die Meinungsfreiheit zu gewährleisten ist Aufgabe des Staates, nicht von Privatunternehmen!"
16.04.2017 / ID: 258840
Medien & Kommunikation
Hamburg, den 15.04.2017
Artikel 5 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland macht unmissverständlich klar: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." Umso schlimmer ist es zu bewerten, dass das Bundeskabinett einen Entwurf des so genannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vorgelegt hat, welches Internetdiensteanbieter unter Androhung hoher Bußgelder dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte selbst zu erkennen und umgehend zu löschen. "Die Meinungsfreiheit zu gewährleisten ist Aufgabe des Staates, nicht die von privaten Unternehmen", sagt Christian Laufkötter, Pressesprecher des Journalistenzentrum Deutschland.
Der DPV Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten, einer der beiden Trägerverbände des Journalistenzentrum Deutschland, hat deshalb die Deklaration für die Meinungsfreiheit der Digitalen Gesellschaft e.V. mit unterzeichnet. In dieser Deklaration bekennen sich die Unterzeichner vorbehaltlos zur geltenden Meinungsfreiheit in Deutschland, die durch den Staat gewährleistet wird, und fordern den Gesetzgeber zu einer politischen Gesamtstrategie auf. "Der vorgelegte Gesetzentwurf stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit infrage", sagt Laufkötter. "Wenn privatrechtlich geführte Unternehmen in dem geforderten Zeitrahmen entscheiden müssen, welche Inhalte strafrechtlich sein könnten und welche nicht, besteht die Gefahr, dass sie im Zweifel eher Informationen löschen und somit der grundgesetzlich verankerten Meinungsfreiheit entgegenwirken."
Die Deklaration für die Meinungsfreiheit ist von namhaften Organisationen unterzeichnet worden, darunter Reporter ohne Grenzen, die Wikimedia-Foundation, der Branchenverband bitkom, der Chaos Computer Club und auch der Deutsche Journalistenverband DJV. Sie ist unter http://www.deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de zu finden.
DPV Deutscher Presse Verband dpv Deklaration Meinungsfreiheit bdfj Internetdiensteanbieter NetzDG Netzwerkdurchsetzungsgesetz Journalistenzentrum Deutschland
http://www.journalistenverbaende.de
Journalistenzentrum Deutschland
Stresemannstr. 375 22761 Hamburg
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