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Der Fall Mark Bellinghaus-Raubal - Wo kein Kläger, da kein Richter
Schockierende 14 (!) lange Jahre hat die Justiz Münster das anerkannte Missbrauchsopfer Mark Bellinghaus-Raubal mit unzähligen Verfahren bombardiert. Dass er überhaupt noch lebt ist ein echtes Wunder.
Der Fall Mark Bellinghaus-Raubal - Wo kein Kläger, da kein Richter
Schockierende 14 (!) lange Jahre hat die Justiz Münster das anerkannte Missbrauchsopfer Mark Bellinghaus-Raubal mit unzähligen Verfahren bombardiert. Dass er überhaupt noch lebt ist ein echtes Wunder.
Pressemitteilung von Christian Laufkötter
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zeigt schon beim Start negative Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit
05.01.2018 / ID: 280382
Medien & Kommunikation
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zeigt schon beim Start negative Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit
Hamburg, den 5.1.2018
Der zeitweise abgeschaltete Twitter-Account der Titanic-Redaktion zeigt beispielhaft, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erhebliche negative Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit in Deutschland haben kann. "Es kann nicht sein, dass von den Grundrechten geschützte Satire von juristischen Laien eines privaten Unternehmens in Unkenntnis der begrifflichen Definition und der rechtlichen Situation aus dem Netz gelöscht wird, nur um einer möglichen Strafe zu entgehen", sagt Christian Laufkötter, Pressesprecher des Journalistenzentrum Deutschland. "Auch an diesem Vorfall wird deutlich, dass der Schuss des Justizministers deutlich nach hinten losgegangen ist." Anfang des Monats wurde der Twitter-Account der Titanic-Redaktion aufgrund eines satirischen Tweets gegen die AfD-Politikerin Beatrix von Storch vorübergehend gesperrt, da sich die Redaktion weigerte, den strittigen Tweet zu löschen.
Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens hat der DPV Deutscher Presse Verband als einer der beiden Trägerverbände des Journalistenzentrum Deutschland gemeinsam mit zahlreichen anderen Verbänden und Institutionen auf die Gefahren einer solchen willkürlichen Handhabung von strittigen Inhalten hingewiesen. Eine Trennung zwischen freier Meinungsäußerung und einer strafbaren Wortwahl fällt, wie jetzt noch einmal deutlich wurde, den privaten Plattformbetreibern schwer, weshalb sie im vorauseilenden Gehorsam mehr löschen als nötig.
DPV dpv bdfj BDFJ Netzwerkdurchsetzungsgesetz NetzDG Meinungsfreiheit Grundrechte Titanic AfD Justizminister Journalistenzentrum Deutschland
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