Jan Peifer: Skurriler Nerzfarm-Prozess hat ein Nachspiel
06.12.2011
Medien & Kommunikation
Vor einigen Tagen ging wohl einer der skurrilsten Prozesse im Jahr 2011 zu Ende. Ein Pelzfarmer aus Hörstel (NRW) beschuldigte den Journalisten Jan Peifer, durch seine Anwesenheit auf einer Nerzfarm für den Tod von 1.385 Nerzen verantwortlich zu sein. Den angeblichen Schaden von rund 22.000 Euro sollte der Filmemacher aus Sankt Augustin zahlen. "Völlig absurd" fand der Journalist das, zumal die angeblich toten Tiere noch nicht einmal fotografiert worden sind oder ein Veterinär informiert wurde. Auch das Bonner Landgericht bemängelte die "Beweissicherung" und konnte der Argumentation des Nerzfarmers und dessen umstrittenem Landwirtschaftsanwalt nicht folgen. Die Klage wurde am 08.11.2011 abgewiesen (AZ 18 0 453/09).
Ein juristisches Nachspiel hat der Prozess jetzt wohl für die Frau des Nerzfarmers. Sie sagte vor Gericht als Zeugin aus. Dabei verstrickte sie sich allerdings in massive Widersprüche. So sagte die Frau in einem parallelen Verfahren vor dem Duisburger Landgericht aus, dass sie die verendeten Tiere nicht selbst gezählt habe, vor dem Bonner Landgericht sagte sie einige Wochen später, sie habe alle 1385 toten Tiere selbst gezählt. Nachdem der Richter auf ihre Wahrheitspflicht hinwies, sagte die Frau dann, sie habe nur einen Teil der toten Tiere (nämlich 35) selbst gezählt. Bei dieser widersprüchlichen Aussage blieb sie bis zum Ende der Verhandlung.
Im Urteil findet das Gericht klare Worte: "Die Aussage der Zeugin sei unglaubhaft" und "die widersprüchlichen Aussagen (...) seien möglicherweise beeinflusst durch das für ihren Mann negative Urteil des Landgerichts Duisburg." Auch das Verfahren in Duisburg, welches denselben Sachverhalt zum Gegenstand hatte, ging verloren.
Der Undercover-Journalist Jan Peifer sah von Anfang an in der Klage einen lächerlichen Versuch, ihn mundtot zu machen: "Ich finde es allerdings bezeichnend, dass diese Leute offensichtlich noch nicht einmal Skrupel haben, vor Gericht zu lügen."
Die Staatsanwaltschaft Bonn (AZ 663 Js 645/11) ermittelt jetzt offensichtlich wegen uneidlicher Falschaussage und Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug. Im Falle einer Verurteilung droht der Frau im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe.
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Jan Peifer / MBE
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