Kein kostenloser Reiseschutz mehr für gesetzlich Versicherte
13.02.2013 / ID: 101231
Medizin, Gesundheit & Wellness
Seit dem 1. Januar 2013 dürfen die gesetzlichen Kassen ihren Mitgliedern keinen kostenlos Versicherungsschutz mehr anbieten.
Die Entscheidung darüber traf das Bundesversicherungsamt bereits im letzten Jahr. Einige Anbieter hatten ihren Versicherten über kostenlose Bonusprogramme auch eine Reisekrankenversicherung zur Verfügung gestellt. Vor allem die Betriebskrankenkassen hatten diesen Extra-Service geboten. Einer Untersuchung des Nachrichtenmagazins "Focus" zufolge kamen bisher rund zwei Millionen Versicherte in den Genuss einer kostenlosen Auslandskrankenversicherung. Nachdem dieses Bonbon für die Versicherten nun weggefallen ist, muss der nächste Urlaub natürlich dennoch abgesichert werden. Es empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt. Auch die Krankenkassen raten dringend zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung. In der Regel beinhalten diese Versicherungen nicht nur den Krankenschutz sondern übernehmen auch Kosten für einen Rücktransport falls die Heimreise aus gesundheitlichen Gründen früher angetreten werden muss.
Leistungen vergleichen lohnt sich:
Das Portal http://www.auslandskrankenversicherung.eu informiert über unterschiedliche Versicherungsmöglichkeiten und bietet die Möglichkeit, verschiedene Anbieter zu vergleichen. Bei einem Vergleich sollten vor allem die persönlichen Bedürfnisse im Vordergrund stehen. Üblicherweise deckt die Auslandskrankenversicherung einen Zeitraum von bis zu 42 Tagen ab. Hält sich der Versicherte jedoch länger im Ausland auf, so empfiehlt sich ein spezielles Angebot, das eine entsprechend längere Reisedauer absichert.
Entscheidend ist ebenfalls die Absicherung der Rücktransportkosten durch die Versicherung. Passiert im Urlaub ein Unfall, der zu einer sofortigen Rückreise in die Heimat zwingt, können leicht hohe Kosten auf den Reisenden zukommen. Hat er sich über eine Auslandsversicherung entsprechend abgesichert, so übernimmt der Versicherer die Kosten für den Rücktransport. Unter den Anbietern gibt es gerade bei den Serviceleistungen einige Unterschiede, so dass ein Vergleich sich durchaus lohnen kann. Um die verschiedenen Anbieter zu vergleichen, empfiehlt es sich, nicht nur die Prämien sondern auch die Leistungen der einzelnen Versicherer genau unter die Lupe zu nehmen.
Wer sich während seines Urlaubs in ärztliche Behandlung begeben muss, sollte darauf achten, sich eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Für eine Rückerstattung der Kosten durch die Krankenversicherung ist eine umfassende Aufstellung über die durchgeführten Leistungen unabdingbar. Das gilt auch für die Kosten der Rückreise.
http://www.auslandskrankenversicherung.eu
Frau Martina Staub
Kiefernstrasse 50
55218 Ingelheim
Deutschland
fon ..: 00496132-8983430
fax ..: 00496132-8983431
web ..: http://www.auslandskrankenversicherung.eu
email : presse@auslandskrankenversicherung.eu
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