Pressemitteilung von Sabine Bosler

"Zahnbehandlung im Ausland" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO


09.04.2015 / ID: 192251
Medizin, Gesundheit & Wellness

Marius S. aus Großwallstatt:
Die Kosten für Zahnersatz wie Implantate oder Kronen sind in anderen Ländern oft günstiger. Jetzt überlege ich, für meine nächste größere Zahnbehandlung ins Ausland zu fahren. Lohnt sich das?

Anke Hartosch, Expertin der ERGO Direkt Versicherungen:
Wenn Sie eine Zahnarztbehandlung im europäischen Ausland planen, müssen Sie zunächst die Kosten mit Ihrer gesetzlichen beziehungsweise privaten Krankenkasse abklären. Dafür ist ein Heil- und Kostenplan eines deutschen Zahnarztes Voraussetzung. Nach Prüfung des Plans informiert Sie Ihre Kasse, welchen Anteil sie übernimmt. Wichtig: Krankenkassen übernehmen nur die Kosten, die auch in Deutschland erstattungsfähig sind! Alle weiteren Kosten bleiben bei Ihnen. Nach der Behandlung im Ausland müssen Sie noch vor Ort die Rechnung komplett zahlen. Zusammen mit einer genauen Auflistung aller vorgenommenen Leistungen reichen Sie den Beleg anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein. Zusätzlich zu dem Eigenanteil sollten Sie auch noch Kosten für die Reise, die Unterbringung und eventuell notwendige Nachbehandlungen berücksichtigen. Und: Für die Nachsorge bei einem deutschen Zahnarzt müssen Sie unter Umständen die Kosten selbst tragen. Der Grund: Kein Zahnarzt in Deutschland ist verpflichtet, fremden Zahnersatz kostenfrei zu korrigieren oder nachzubessern. Bei Mängeln gelten die Gewährleistungsregeln des jeweiligen Landes. Dort muss der betroffene Patient dann auch seine Ansprüche durchsetzen.
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ERGO Versicherungsgruppe; Hartzkom Verbraucher; Verbraucherfrage; Zahnartzbehandlung im Ausland; Krankenkasse; Kostenplan; Eigenanteil

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