Urlaub für pflegende Angehörige: Urlaubspflege mit HUMANIS
28.07.2015
Medizin, Gesundheit & Wellness
Laut Statistischem Bundesam leben fast drei Viertel aller Menschen, die ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können, lieber zu Hause als in einem Alten- oder Pflegeheim - mit steigender Tendenz. Übernehmen Familienmitglieder die häusliche Pflege kranker oder älterer Angehöriger, werden sie häufig bis an ihre Belastungsgrenzen gefordert. Die körperliche und seelische Dauerbelastung in dieser Zeit ist enorm und zehrt an den Kräften pflegender Angehöriger, in den meisten Fällen denen der Frauen. Denn nicht selten muss die häusliche Pflege noch mit einer Berufstätigkeit und der eigenen Familie in Einklang gebracht werden.
Damit es Pflegebedüftigen weiterhin gut geht und auch die pflegenden Angehörigen diesen Herausforderungen dauerhaft gesund begegnen können, gibt es Urlaub von der Pflege, die sogenannte Urlaubspflege oder Verhinderungspflege. Während Angehörige ihren Urlaub genießen, ist das Team von HUMANIS beim Pflegebedürftigen vor Ort. Liebevoll, kompetent und rund um die Uhr. Durch sein bundesweites Netzwerk kann der bundesweite Pflege- und Betreuungsdienst schnell reagieren. Ohne Personalausfall und ohne Sprachbarrieren, denn HUMANIS arbeitet nur mit hiesigem Personal.
Durch die erstklassige Ausbildung und das ständig überprüfte Qualitätsmanagement der HUMANIS Betreuungskräfte haben die urlaubsreifen pflegenden Angehörigen die Sicherheit einer fachgerechten und liebevollen Betreuung ihrer Pflegebedürftigen. Natürlich stimmt der Pflegedienst die Urlaubspflege auf den täglichen Rhythmus und die individuellen Besonderheiten der Pflegeperson ab, damit die Umstellung während der Urlaubspflege so sanft und komplikationslos wie möglich verläuft.
Unter bestimmten Bedingungen wird die Inanspruchnahme der Urlaubspflege vom Gesetzgeber finanziell unterstützt. Wer einen Angehörigen insgesamt mindestens sechs Monate, in dessen häuslicher Umgebung pflegt, hat Anspruch auf bis zu 28 Tage Urlaubs - oder Verhinderungspflege im Jahr. Übernehmen Angehörige bis zweiten Grades oder im Haushalt lebende Personen die Urlaubspflege, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld weiter, seit 2015 den 1,5-fachen Satz. Wird die Verhinderungs - oder Urlaubspflege jedoch durch den deutschlandweiten HUMANIS Pflegedienst übernommen, trägt die Pflegekasse die Kosten bis zum gesetzlichen Maximalbetrag von 1.612,00 Euro. Das Pflegegeld für beurlaubte pflegende Angehörige wird dann zur Hälfte weitergezahlt. Zu diesen 1.612,00 Euro können unter bestimmten Voraussetzungen noch 806,00 Euro hinzukommen.
Besondere Regelungen gibt es für Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, beispielsweise bei Demenzerkrankten. In diesen Fällen können auch rückwirkend nicht in Anspruch genommene, zusätzliche Betreuungsleistungen geltend gemacht werden. Auch Versicherte mit der sogenannten "Pflegestufe 0" können unter dieser Voraussetzung Urlaubspflege oder Verhinderungspflege erhalten.
Der HUMANIS Pflegedienst berät Kunden und deren Angehörige auch zu Fragen der Verhinderungs- oder Urlaubspflege kostenfrei. Gemeinsam mit pflegenden Angehörigen, den Pflegebedürftigen und den Experten von HUMANIS wird passend für die individuelle Ausgangssituation die beste Lösung entwickelt. Hierfür beschäftigt der Pflege- und Betreuungsdienst bundesweit ein multiprofessionelles Expertenteam. Die Fachleute verfügen über eine hervorragende fachliche Qualifikation, gepaart mit hoher Beratungskompetenz und langjähriger Erfahrung. Weitere Informationen unter: http://www.HUMANIS-pflege.de http://www.humanis-pflege.de oder unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 - 0721 27111
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