Medizinische Versorgung von Flüchtlingen:
23.10.2015 / ID: 208532
Medizin, Gesundheit & Wellness
Wenn Ärzte im Auftrag von Kommunen, Kliniken oder Trägern des Rettungsdienstes Flüchtlinge auf Honorarbasis versorgen, drohen auch Jahre später erhebliche Nachzahlungen und Probleme mit der Deutschen Rentenversicherung.
Darauf weist Dr. med. Nicolai Schäfer, Vorsitzender des Bundesverbandes der Honorarärzte in Berlin, hin: "Honorarärzte, die ihre Dienste auf selbständiger Basis auch im deutschen Gesundheitswesen anbieten, stehen seit Jahren unter regelrechten Beschuss der Deutschen Rentenversicherung."
Können Honorarärzte in der Regel nur 3 bis 4 Monate zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen gezwungen werden, sind die Folgen für ihre Auftraggeber gravierender: Bis zu vier Jahre kann die Deutsche Rentenversicherung auf Nachzahlungen zur Sozialversicherung bestehen. "Da kommen schnell einige Hunderttausende zusammen!", so Schäfer.
Eine vernünftige gesetzliche Regelung - wie etwa in der Schweiz - steht hierzulande seit Jahren aus. Immer mehr Ärzte und qualifizierte Pflegekräfte wandern daher ins Ausland ab und suchen sich andere berufliche Wege.
Wenn man, wie von Ärztekammerpräsident Günther Jonitz heute im Berliner Tagesspiegel gefordert, ehrenamtlichen Ärzten ein Honorar zahlen soll, um deren freiwillige Hilfe wenigstens in der aktuellen Not zu verstetigen, müssen auch Regelungen getroffen werden, die mit den deutschen Sozialgesetzbuch konform gehen.
Schäfer: "Honorarärzte und Honorarpflegekräfte können ein sehr wertvolles Instrument im Gesundheitswesen sein, wie die aktuelle Flüchtlingssituation deutlich zeigt. Man darf aber nicht mit zweierlei Maß messen, wenn es um die Fragen und Probleme der Sozialversicherungspflicht geht." fordert Schäfer.
Schäfer weiter: "Honorarärzte und Honorarpflegekräfte sichern heutzutage auch den Regelbetrieb des Gesundheitswesens, und man dankt es ihnen mit unendlichen bürokratischen Hindernissen, die in keinem Verhältnis zum Kernproblem stehen!"
Kontakt: BV-H e.V. - 030 / 79743915 - N. Schäfer direkt: 0179 / 5109495
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