Honorarärzte begrüßen DRK-Klage gegen Sozialgerichtsurteil
15.12.2015 / ID: 213106
Medizin, Gesundheit & Wellness
Presseinformation des Bundesverbandes der Honorarärzte e.V. (BV-H e.V.)
Honorarärzte begrüßen DRK-Klage gegen Sozialgerichtsurteil
Die vom Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern willkürlich behauptete Scheinselbstständigkeit[1] ist nicht nur ein Affront gegen die Honorarärzte, sie gefährdet massiv die Rettungsdienste und viele Krankenhäuser des Bundeslandes, die ihrem Versorgungsauftrag ohne den Einsatz von Honorarärzten nicht nachkommen könnten. Das vom Deutsche Roten Kreuz (DRK) angestrebte Musterverfahren ist deshalb ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung.
Gerade in medizinisch unterversorgten Regionen sorgt der flexible und auch Ländergrenzen überschreitende Einsatz von Honorarärzten für die Aufrechterhaltung des Betriebs vieler Krankenhäuser und dafür, dass Notarzteinsatzfahrzeuge nicht in der Garage stehenbleiben müssen. Das Sozialgerichtsurteil gefährdet nicht nur in unverantwortlicher Weise die medizinische Versorgung, es ist auch ein Schlag ins Gesicht der selbstständigen Honorarärzte, die eigenverantwortlich für ihre soziale Absicherung Sorge tragen.
"Wir fordern seit langem klare und nachvollziehbare Kriterien für eine rechtssichere Beauftragung von selbstständigen Ärzten. Das unsere Arbeitsbedingungen auf Sachzwängen und Kooperationen beruhen, rechtfertigt in keiner Weise, Honorarärzte wie Angestellte zu behandeln. Deshalb sind wir sehr froh, dass der DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern durch die Anwaltskanzlei BDO Legal ein Musterverfahren anschiebt", so Dr. Nicolai Schäfer, Erster Vorsitzender und Geschäftsführer des Bundesverbands für Honorarärzte BV-H. "Es wird dringend Zeit, dass der rechtliche Status unserer Mitglieder als Selbstständige verbindlich geklärt wird."
Der BV-H setzt sich in Deutschland für die gleichberechtigte Anerkennung selbstständiger Honorarärzte ein, wie sie beispielsweise in Frankreich, Großbritannien oder der Schweiz bereits gegeben ist. Dabei vertritt der BV-H unter anderem auch die Interessen der Honorarärzte gegenüber Auftraggebern sowie den professionellen Vermittlern.
Berlin, 15. Dezember 2015
Dr. Nicolai Schäfer
[1] Urteil vom 28.4.2015 - Az: L 7 R 60/12
Veröffentlicht z.B.: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=0.jp35?showdoccase=1 &doc.id=JURE150015059&st=ent
http://www.bv-honoraraerzte.de
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