Auch längere Krankheit führt nicht automatisch zum Jobverlust
04.08.2011 / ID: 23402
Medizin, Gesundheit & Wellness
Krankheiten können jeden ereilen, auch Menschen, die sich um eine gesunde Lebensführung bemühen. Und als wäre dies allein nicht schon schlimm genug, bangt so mancher Arbeitnehmer bei längerer Arbeitsunfähigkeit um seinen Job. Doch zum Verlust des Arbeitsplatzes, so die Experten der B·A·D GmbH (Bonn), einer der führenden Anbieter im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, muss es nicht kommen: Denn das Sozialgesetzbuch IX sieht für Beschäftigte, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor. Ziel des BEM, bei dem Vertraulichkeit und Wahrung der Persönlichkeitsrechte groß geschrieben werden, ist eine individuelle Strategie, die den Betroffenen möglichst schnell aus der Arbeitsunfähigkeit herausführt und einer erneuten Erkrankung vorbeugt.
Eine längere krankheitsbedingte Abwesenheit, die Unternehmen pro Tag durchschnittlich bis zu 1.000 Euro kostet, hat eine Kettenreaktion zur Folge: Die Kollegen sind durch den Ausfall stärker gefordert und damit anfälliger für Krankheiten, und es drohen Motivationsverlust, Produktionsausfälle und ein reduzierter Qualitätsstandard. Nicht zuletzt aus diesen Gründen, so die Fachleute der B·A·D, ist das gesetzlich verankerte Bemühen um eine effektive Eingliederung und Prävention groß.
Die zertifizierten EingliederungsberaterInnen des bundesweiten Unternehmens, die auch für Menschen mit Behinderungen zuständig sind, fungieren als Spezialisten für Früherkennung, Prävention und Rehabilitation und organisieren die Zusammenarbeit zwischen dem betroffenen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber sowie den Interessenvertretungen, Behörden, Ärzten und Rehabilitationseinrichtungen. Sie implementieren und koordinieren auf der Basis langjähriger Erfahrungen in Unternehmen ein maßgeschneidertes Eingliederungsmanagement, das dem Wohl des betroffenen Arbeitnehmers wie des Unternehmens dient.
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