Selbstbestimmt in schweren Zeiten
27.09.2011 / ID: 29825
Medizin, Gesundheit & Wellness
Es passiert jeden Tag und kann jeden treffen. Ein Unfall oder eine Krankheit führen dazu, dass man nicht mehr in der Lage ist, wichtige Fragen selbst zu beantworten. Für diesen Fall ist es sinnvoll, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen.
"Viele glauben, dass es eine gesetzliche Vertretung von nahen Verwandten gibt. Das ist aber ein Irrglaube. Erst durch eine Vollmacht wird der Ehemann, die Ehefrau, die Kinder oder auch ein guter Freund in die Lage versetzt, Entscheidungen für einen Betroffenen zu treffen.", so Dr. Alexander T. Schäfer, Fachanwalt für Medizinrecht.
Im Vorfeld sollte sich jeder die nötige Zeit nehmen, um mit Familienmitgliedern und Freunden über Notfallsituationen zu sprechen, damit man auch in schweren Zeiten selbstbestimmt bleibt und nur Entscheidungen getroffen werden, die den eigenen Wünschen entsprechen.
Das Gesundheitsportal http://www.miomedi.de hat das Thema aufgegriffen und stellt in Kooperation mit Dr. Alexander T. Schäfer die drei wichtigsten Vorlagen kostenlos zum Download bereit: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Was davon braucht man und wo liegen die Unterschiede?
Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt einen Verwandten oder guten Freund mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen - auch ohne gerichtliche Bestellung. So können schnell und unkompliziert wichtige Entscheidungen getroffen und notwendige Geschäfte erledigt werden.
In einer Betreuungsverfügung legt man eine Person fest, die durch das Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt werden soll - falls es notwendig wird. Der Vormund entscheidet über alle geschäftlichen Angelegenheiten, wie Bankgeschäfte und Miete. Ebenso über Fragen der medizinischen Versorgung und Ihres Aufenthalts. Es sollte eine Person, der man vertraut.
Mit einer Patientenverfügung wendet man sich an den behandelnden Arzt. Mit diesem Formular können Sie gegenüber dem Arzt bestimmte Behandlungsmaßnahmen (zum Beispiel eine künstliche Ernährung) im Vorfeld ablehnen.
Diese Dokumente können im Servicebereich des Gesundheitsportals heruntergeladen, online ausgefüllt und ausgedruckt werden:
Vorsorgevollmacht - http://www.miomedi.de/gesundheit/servicebereich/vorsorgevollmacht/vorsorgevollmacht.html
Betreuungsverfügung -http://www.miomedi.de/gesundheit/servicebereich/betreuungsverfuegung/betreuungsverfuegung.html
Patientenverfügung -
http://www.miomedi.de/gesundheit/servicebereich/patientenverfuegung/patientenverfuegung.html
http://www.miomedi.de
Miomedia GmbH & Co KG
Gräfstraße 83 60486 Frankfurt am Main
Pressekontakt
http://www.miomedi.de
Miomedia GmbH & Co KG
Gräfstraße 83 60486 Frankfurt am Main
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Anna Gorski
05.10.2011 | Anna Gorski
Kostenloser Implantatratgeber 2012
Kostenloser Implantatratgeber 2012
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.08.2025 | VITAMIC Europa SL
Gesundes Doping gegen das schnelle Altern
Gesundes Doping gegen das schnelle Altern
28.08.2025 | Buuk Publishing GmbH & Co. KG
Hausarzt 4.0: Ein Plädoyer für die Hausarztmedizin
Hausarzt 4.0: Ein Plädoyer für die Hausarztmedizin
28.08.2025 | biolitec® Holding GmbH & Co KG
biolitec®: Der neue LEONARDO® Duster Laser für Lithotripsie, Prostatahyperplasie und andere urologische Erkrankungen erhält CE-Kennzeichnung
biolitec®: Der neue LEONARDO® Duster Laser für Lithotripsie, Prostatahyperplasie und andere urologische Erkrankungen erhält CE-Kennzeichnung
28.08.2025 | NORDIC RELAXING
NORDIC RELAXING: Auszeit mit Meeresbrise
NORDIC RELAXING: Auszeit mit Meeresbrise
28.08.2025 | Privatpraxis für Psychotherapie & Coaching nach den Heilpraktigergesetz
Psychosomatik
Psychosomatik
