Pressemitteilung von Frau Franziska Mai

VivoInform - Ermöglicht Ihnen die Direktabrechnung nach §301 & §302 mit allen Kostenträgern


Medizin, Gesundheit & Wellness

Die Technische Kommission der Gesetzlichen Krankenversicherung hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung und den Leistungserbringerverbänden für Rehabilitationseinrichtungen festgelegt, dass der 01.07.2021 als verbindliches Datum zur Einführung des digitalen Datenaustausches für alle beteiligten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen vorgesehen ist.


Bis dato galt der feste Einführungstermin lediglich für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Krankenhäusern wiederum sind bereits seit Längerem dazu verpflichtet den Krankenkassen die erforderlichen Daten zur Abrechnung von Rehabilitationsleistungen maschinenlesbar zu übermitteln. Das entsprechende Verfahren ist im § 301 Absatz 4 SGB V geregelt.


Als Anbieter der All-in-One Softwarelösung VivoInform, die von Therapeuten für Therapeuten entwickelt wurde, ist die bee-i GmbH bereits seit Jahren auf diese digitalen Herausforderungen vorbereitet. Als etablierte Praxissoftware speziell für Therapiepraxen, EAP-Einrichtungen und Rehazentren überzeugt VivoInform nicht nur durch innovative Funktionen, wie z. B. der halb- und vollautomatischen Terminplanung, sondern vor allem durch zeitgemäße Anwendungen, wie der integrierten und verschlüsselten Direktabrechnung (MLA) mit allen Kostenträgern nach §301 & §302. Dadurch sparen Sie sich eine Abrechnung über Dritte und somit teils erhebliche Kosten.


Zusätzlich unterstützt, beschleunigt und vereinfacht VivoInform die tägliche Arbeit in therapeutischen Einrichtungen, indem sie alle Abläufe zentral abbildet. Durch das Verbinden und Optimieren aller Prozesse in einem einzigen System, steigt die Produktivität sowie die verfügbare Zeit für Patienten messbar wieder an. Darüber hinaus profitieren Sie von einem flexiblen Mietmodell inkl. Software-Updates, Rundum-Sorglos-Service und professionellem Support. Dadurch ersparen Sie sich hohe Anschaffungskosten und arbeiten immer mit den aktuellsten Funktionen.


Gerne analysieren wir gemeinsam mit Ihnen ungenutzte Potenziale und zeigen anhand einer Live-Produktpräsentation auf, wie Sie mit VivoInform Ihren Praxisalltag effizienter gestalten können und demnächst ohne zusätzliche Kosten nach §301 und §302 maschinenlesbar abrechnen.


Nutzen Sie Ihre Chance und setzen Sie auf Innovation. Weitere Informationen zu VivoInform finden Sie auch auf unserer Internetseite. Wir sind für Sie da und lösen Ihre Herausforderungen im Praxisalltag.

Datenaustausch mit Rehabilitationseinrichtung Datenaustausch DRV Reha 301-Übermittlung maschinenlesbarer Daten § 301 Absatz 4 Praxissoftware ambulante Rehabilitation Reha-Abrechnung Patientensoftware

bee-i GmbH
Frau Franziska Mai
An der Katharinenkirche 2
38100 Braunschweig
Deutschland

fon ..: +49 531 23 77 86 40
web ..: https://vivoinform.de/
email : vertrieb@bee-i.com

Pressekontakt
bee-i GmbH
Frau Franziska Mai
An der Katharinenkirche 2
38100 Braunschweig

fon ..: +49 531 23 77 86 40
web ..: https://vivoinform.de/
email : vertrieb@bee-i.com

Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel in dieser Kategorie
21.01.2025 | Psychologische Privatpraxis für interdisziplinäres Consulting
Psychische Belastungen: Ein unterschätzter Faktor für Fehlzeiten in der Arbeitswelt
21.01.2025 | Orthos Fachlabor für Kieferorthopädie GmbH & Co. KG
Warum schnarcht man?
21.01.2025 | Praxisklinik für zahnärztliche Chirurgie und Implantologie
Ästhetik in der Implantologie durch professionellen Weichgewebsaufbau
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 421.201
PM aufgerufen: 71.418.740