Mehr Verbraucherschutz bei Beauty-Geräten und ihren Anwendungen in der Apparativen Kosmetik
27.07.2021
Medizin, Gesundheit & Wellness
Verbraucherinnen und Verbraucher sind seit Kurzem vor unsicheren Anwendungen und minderwertigen technischen Geräten in der Apparativen Kosmetik besser geschützt. Denn die neue EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und die deutsche Strahlenschutzverordnung für elektronisch betriebene Kosmetikanwendungen (NiSV) sind in Kraft. Ziel der neuen Verordnungen ist der Schutz vor schädlichen Geräten und Wirkungen nichtionisierender Strahlung in der Kosmetik.
Kosmetik mit Geräten ist gefragt
Kosmetikbehandlungen mit Apparaturen sind stark gefragt, weil sie oft sofortige und nachhaltige Effekte versprechen. Zur apparativen Kosmetik zählen u.a. alle kosmetische Behandlungen mit elektronisch betriebenen Geräten. Bekannt sind kosmetische Apparate zur dauerhaften Haarentfernung wie IPL (Intensives Pulslicht) und IPL-SHR (Super fast Hair Removal) und auch Haarentfernungslaser wie SHR-Diodenlaser. Oft nutzen Kosmetikstudios auch Hydraface-Geräte zur Gesichtsreinigung und Pflege, Ultraschall zur Gesichtshautglättung mit Stärkung des Bindegewebes, Kryolipolyse-Geräte zur Gewebekühlung, HIFU-Geräte zum Face-Lifting oder auch Microdermabrasions-Geräte für ein Hautpeeling.
Illegale Geräte in der Apparativen Kosmetik: Gefahr für Kunden und Nutzer durch Importprodukte
"Leider kommt es in der Branche der Apparativen Kosmetik oft vor, dass Anbieter solche Apparaturen illegal auf dem Markt bereitstellen", bedauert Marco Fütterer, Prokurist bei der Wellcotec Germany in Köln. Erfahrungsgemäß gibt es viele Anbieter in der Apparativen Kosmetik-Branche, die sich als Hersteller ausgeben, keinen eigenen Firmensitz in Deutschland innehaben, sondern lediglich Geräte aus China importieren und hier auf den Markt bringen. Solche Geräte können erhebliche Sicherheitsmängel aufweisen.
Manch ein vermeintlicher "Hersteller" bietet illegalen Technik- und Reparaturservice zu den Geräten an. Dazu fehlt aber in solchen Fällen jegliche gesetzliche Legitimation und fachliche Qualifikation, weil es sich um keine Elektrofachbetriebe mit beschäftigten Meisterinnen oder Meistern handelt. "Das birgt sowohl für Kosmetikstudios als auch für ihre Kundinnen und Kunden ein enormes Gefährdungspotenzial", warnt Marco Fütterer von Wellcotec Germany, einem Innungsbetrieb und Familienunternehmen mit 35 Jahren Tradition.
"Wir grenzen uns ganz entschieden von den schwarzen Schafen ab. Es ist unser Anliegen, als seriöser und zertifizierter Anbieter solcher Apparaturen, die Kosmetikbetriebe und Endverbraucher über die aktuellen Machenschaften in der Apparativen Kosmetik-Branche zu sensibilisieren. Daher wollen wir über diese umfangreiche und weitestgehend undurchsichtige Thematik aufklären", begründet Fütterer sein Anliegen. Demgemäß begrüßt er, dass die EU und die deutschen Verordnungsgeber sich des Themas Sicherheit in der Apparativen Kosmetik angenommen haben.
Neues Gesetz für mehr Sicherheit in der Apparativen Kosmetik: Die MDR
Zum 26.5.21 trat die vom EU-Parlament verabschiedete neue Medizinprodukteverordnung MDR ((Medical Device Regulation) nach 4-jähriger Übergangsfrist in Kraft. Nach der neuen Verordnung haben Hersteller, Lieferanten, Importeure und Händler von Medizinprodukten (und ähnlichen Apparaturen) veränderte Regeln zu beachten.
Die MDR, die für ganz Europa gilt, regelt neu das Inverkehrbringen, die Bereitstellung und die Inbetriebnahme von medizinischen Produkten und deren Zubehör, die auf den Menschen als Endverbraucher abzielen. Die neue Verordnung schließt hierbei aber nicht nur die klassische Medizinbranche mit ihren Produkten zu therapeutischen Zwecken mit ein. Denn auch zahlreiche Produkte der Apparativen Kosmetik sind von der neuen Verordnung betroffen.
So müssen manche Beauty-Apparaturen, die bisher nicht als Nicht-Medizinprodukte galten, neuerdings aber auch als Medizinprodukt deklariert und so behandelt werden. Das sind unter anderem Geräte, die zur Reduzierung von Fettgewebe bestimmt sind, wie etwa Geräte zur
Liposuktion oder Lipolyse. Auch Apparate mit hochintensiver elektromagnetische Strahlung (u.a. Infrarotstrahlung, ultraviolette Strahlung) und andere Breitband-Lichtquellen wie etwa mit Laser und intensiv gepulstem Licht (IPL) arbeitende Geräte zum Abtragen der oberen Hautschichten oder zur Haarentfernung zählen dazu. Die MDR reguliert daher auch die in der Kosmetik häufig vertretenen Apparaturen.
"Deshalb ist es auch für die Betreiber und Kaufinteressierten solcher Apparaturen in der Kosmetik wichtig zu wissen, dass die Hersteller bzw. Lieferanten oder Händler die notwendigen Dokumentationen bei Übergabe mitliefern. Nur so können Anwender sichergehen, ein legales, gesetzeskonformes Gerät zu betreiben, das technisch sicher ist und dadurch die Gefahren für die Kunden minimiert", erklärt Marco Fütterer.
Eine Übersicht über technische Begriffe in der Apparativen Kosmetik und die Verordnungen finden Interessierte auf https://wellcotec.de/apparative-kosmetik-glossar/
Kontakt: Marco Fütterer, WELLCOTEC Germany GmbH, Waldstraße 178, 51147 Köln, Tel.: 02203 89555-0, m.fuetterer@wellcotec.de, https://wellcotec.de/
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