TÜV Rheinland erstellt Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsmedizinische Dienste ermitteln geeignete Schutzmaßnahmen
06.09.2022
Medizin, Gesundheit & Wellness

Unternehmen müssen im Rahmen des Arbeitsschutzes für alle Arbeitsplätze beziehungsweise für alle Tätigkeiten die möglichen Gefährdungen ermitteln, das Risiko bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen - also eine umfassende Gefährdungsbeurteilung (GBU) durchführen. Dabei sind Unternehmen zur fachkundigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Doch was bedeutet fachkundig? Ganz einfach: Die Person, die die Gefährdungsbeurteilung durchführt, muss durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung oder ausgeübte Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse im Bereich des Arbeitsschutzes verfügen. Fachkundige Personen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Gefährdungsbeurteilungen können eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine Betriebsärztin oder ein Betriebsarzt sein. In jedem Fall muss der Arbeitgebende die zuständige Person laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bestellen. Weitere Informationen darüber, wie die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH Unternehmen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützt und bei den Themen medizinischer Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und menschengerechte Gestaltung der Arbeit berät, gibt es unter http://www.tuv.com/gbu-check.
Um die oben beschriebene Theorie in Sachen Gefährdungsbeurteilung in die Praxis umzusetzen, stehen die Expert:innen der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite. Denn die Realität zeigt: Auch wenn jedes Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung braucht, liegt sie nicht überall vor. Und selbst wenn bereits eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde, hält sie nicht immer einer Überprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt, das Amt für Arbeitsschutz oder das Landesamt für Arbeitssicherheit und Gesundheit stand. So zeigt der 2017 veröffentlichte Abschlussbericht zum Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)-Arbeitsprogramm Organisation (ORGA) "Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes", dass rund 32 Prozent der Gefährdungsbeurteilungen nicht angemessen waren und von den Behörden beanstandet wurden. 17 Prozent der betrachteten Unternehmen hatte keine Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des Arbeitsschutzes durchgeführt. Dabei waren kleine und mittlere Unternehmen häufiger betroffen als große. Und auch heute, im Jahr 2022, lohnt sich der Blick auf die bestehende Gefährdungsbeurteilung, um zu prüfen, ob sie noch aktuell ist. Oder aber die Erstellung einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung sollte dringend nachgeholt werden. Denn eine Gefährdungsbeurteilung erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern sorgt auf lange Sicht dafür, dass die Mitarbeitenden gesund und leistungsfähig bleiben. Und so leistet die Gefährdungsbeurteilung nicht nur einen essenziellen Beitrag in Sachen Arbeitsschutz, sondern trägt auch zum Unternehmenserfolg bei. Die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH hat unter http://www.tuv.com/gbu-check wichtige Informationen zusammengestellt und Interessierte finden Material unter anderem zu den Themen Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zum Download.
Gefährdungsbeurteilung GBU Arbeitsmedizin Schutzmaßnahmen Arbeitsschutz Arbeitssicherheit Schutzziele Prävention Unfallverhütung TÜV Rheinland Gesundheit Gesundheitsschutz AMD
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH / TÜV Rheinland Group
Herr Ludwig Brands
Am Grauen Stein
51105 Köln
Deutschland
fon ..: 0800 6649062-0
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email : info-amd@de.tuv.com
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