Pressemitteilung von Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA)

23. AVA-Haupttagung 18.-21. Mai 2023: Wer heilt hat recht? – Der Tierarzt und die Gesetze


Medizin, Gesundheit & Wellness

23. AVA-Haupttagung 18.-21. Mai 2023: Wer heilt hat recht? – Der Tierarzt und die GesetzeJeder hat sicherlich schon einmal das Zitat gehört: „Wer heilt hat Recht“. Bei der exakten Übersetzung des von Hippokrates (griech. Arzt, 460-370 v. Chr.) geprägten Satzes könnte es auch übersetzt werden mit: „Wer heilt tut Recht“. Dieser vor rund 2500 Jahren entstandene Satz ist heute in keiner Weise auf die Tiermedizin übertragbar. Im Gegenteil: wer nicht exakt nach gesetzlichen Vorgaben „heilt“ oder „therapiert“ begeht meist de jure einen Gesetzesverstoß im Rahmen schwerer Kriminalität.
Mittlerweile ist es sogar verboten, auch wenn die tiermedizinischen Wissenschaften es anderes fordern, entgegen den Angaben des Beipackzettels („Waschzettel“) z.B. die Dosierungen zu erhöhen, bzw. das Arzneimittel für eine andere als auf dem Beipackzettel aufgeführte Tierart zu verabreichen. Allein dies ist bereits ein Verstoß gegen die Arzneimittelgesetzgebung, und damit erfüllt es in der Regel den Tatbestand der „schweren Kriminalität“ (wie z.B. organisiertes Verbrechen, Raub, Bandenbildung, …).
Der Gesetzgeber, ob nun EU oder Deutschland, hat genau definiert und festgelegt, dass behandelnde Tierärzte kaum noch eine gesetzliche Möglichkeit hat, von den Angaben auf der Verpackungsbeilage des Arzneimittels abzuweichen. Die tierärztliche Entscheidung, frei nach neuester tierärztlicher Wissenschaft zu entscheiden, welche therapeutischen Maßnahmen genutzt werden, um letztendlich das Leben des Tieres zu retten, sind also heutzutage stark eingeschränkt worden. Natürlich gibt es in einem oder anderen Fall Ausnahmeregelungen, die allerdings mitunter sehr rechtsunsicher sind und einen riesigen Dokumentationsaufwand zur Folge haben. Auch muss der Tierarzt im Rahmen einer Verschreibung dem Patienten, also dem kranken Tier „physisch nahe sein“ – es also immer direkt adspizieren und untersuchen. Anders als im Humanbereich, wo Patienten oft Rezepte „bestellen“ und ohne den Arzt gesehen zu haben, also ohne ärztliche Untersuchung, das Medikament in der Apotheke abholen. Dies ist juristisch undenkbar in der Tiermedizin.
Es gibt bereits genügend Gerichtsurteile, wo Tierärzte zu hohen Geldstrafen verurteilt wurden, weil sie gegen das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) verstoßen haben, ja selbst Untersuchungshaft musste der ein oder andere Nutztierarzt hinnehmen. Und in den meisten Fällen wollten die Veterinäre schnell und unkompliziert den kranken Tieren helfen, weil gerade kein vergleichbares Arzneimittel zur Verfügung stand, bzw. die tierärztliche Wissenschaft auf besser wirkende Arzneimittelwirkstoffe hingewiesen hat, die allerdings für diese Tierart nicht unbedingt zugelassen sind. Im übertragenen Sinne zählt also nicht die „Gerechtigkeit“, sondern das reine „Ordnungsprinzip der Justiz“, ohne Beachtung von Tierschutz, Tierwohl und auch Übertragbarkeit von Infektionen auf andere Tiere. So wurde im Sommer letzten Jahres besonders von deutschen EU-Abgeordneten durchgesetzt, dass gewisse Arzneimittel für Nutztiere nicht mehr vom behandelnden Tierarzt eingesetzt werden dürfen, auch wenn keine vergleichbaren therapeutischen Wirkstoffe mehr zur Verfügung stehen. Betroffene Tiere dürfen dann also aus juristischen Gründen nicht mehr behandelt werden und evtl. müssen diese mehr oder weniger elendig sterben. Wo bleibt da der Tierschutz? Protestnoten vieler Tierärzteverbände vor dieser Gesetzgebung blieben leider vollkommen unbeachtet.
Tierarztpraxen wird es auch aus solchen juristischen Gründen immer schwerer gemacht, „ordentliche Tiermedizin“ zu betreiben, derweil bei jeder tierärztlichen Entscheidung dem behandelnden Tierarzt die Justiz im Nacken sitzt. Wie äußern sich bereits viele Tierärzte (leicht lächelnd)? „Wir sitzen immer mit einem Bein im Gefängnis“.
Nicht nur aus diesem Grunde führt die Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA) im Rahmen der 23. AVA-Haupttagung vom 18. bis 21. Mai 2023 in Bad Salzschlirf (Nähe Fulda) einen juristischen tiermedizinischen Workshop für Tierärzte durch, um besonders auf die Fallstricke tiermedizinischer Behandlungen hinzuweisen. Welche Rechte und Pflichten hat der Tierarzt? – wie muss man sich bei behördlichen Kontrollen verhalten? – wann und bis wohin gilt die Tierärztliche Schweigepflicht? Fragen zur tierärztlichen Dokumentationspflicht und viele andere juristische Themen und Fragen, die sich im Rahmen der Diskussion im Workshop ergeben.
Den juristischen Tierärzteworkshop leitet Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hansen, Starnberg, der den meisten Nutztierärzten und Nutztierärztinnen u.a. aus vielen AVA-Veranstaltungen bekannt ist. Dr. Hansen hat sich auf Themen des Tierarzneimittelrechts spezialisiert und kennt in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt und Gutachter insbesondere die „Tiermedizinszene“ in Deutschland. In dem AVA-Workshop am 18. Mai wird Dr. Hansen mit den Teilnehmenden intensiv aktuelle juristische Fragen der Nutztiermedizin erläutern und diskutieren. Die Nutztierärzte können hier wertvolle Informationen für ihre tägliche Praxis erhalten, um letztendlich „rechtskonform“ nach tierärztlicher Wissenschaft handeln und behandeln zu können. Das Zitat „wer heilt hat recht“, hat in der Tiermedizin aus besagten juristischen Gründen keine Bedeutung. „Tierärzte heilen nach Recht“ – das ist das Ziel des Workshops der Agrar- und Veterinär-Akademie (AVA) mit Dr. jur. Hansen im Rahmen der 23. AVA-Haupttagung vom 18. bis 21. Mai 2023 in Bad Salzschlirf (Nähe Fulda).
Persönlich treffen – persönlich diskutieren – face to face fachlich austauschen. Den Rahmen dazu bietet das Tagungshotel AQUALUX, welches nicht nur zum Tagen, sondern ist auch ein ausgewiesenes Wellness- und Spahotel mit Massagen, Kosmetik-Treatments und Körperbehandlungen ist. Es gibt Ruheräume, Relaxbereiche, Pool, Solebecken und Saunalandschaften. Somit stehen mitangereisten Partner*innen der Tagungsbesucher eine Vielzahl von „Erholungsmöglichkeiten“ zur Verfügung, die selbstverständlich gerne parallel zu den Fortbildungsbeiträgen genutzt werden können. Die AVA-Haupttagung ist weit mehr als nur eine reine Fortbildungsveranstaltung. Weitere Infos auf der AVA-Homepage unter www.ava1.de , bzw. per Mail post@ava1.de , oder telefonisch unter +49-2551-7878.
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