Europäische Charta: Pflegebedürftigkeit, Gesundheit und Wohlbefinden
09.04.2023
Medizin, Gesundheit & Wellness
Verordnungen für Pflegeheime sollen schützen und stärken. Es handelt sich um eine sensible Branche, die direkt die Gesundheit und das Wohlergehen von vulnerablen Menschen, wie älteren oder pflegebedürftigen Personen, betrifft. Diskussionsbeitrag von Max Leber, Geschäftsführer PPE Germany GmbH aus Berlin.
Pflege und Betreuung braucht Einrichtungen, die die passenden Leistungen anbieten; abhängig sind die, die gepflegt und betreut werden müssen. Gesetzlich hat das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) zum Ziel, die Personen zu schützen, die aufgrund des Alters, der Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Unterstützung und Hilfe benötigen. Verordnungen dienen dazu, sicherzustellen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner angemessene Pflege und Unterstützung erhalten und dass ihre Rechte und Bedürfnisse respektiert werden. Sie umfassen eine Vielzahl von Themen wie Hygiene, Ernährung, medizinische Versorgung, psychosoziale Unterstützung, Sicherheit und Schutz vor Missbrauch oder Vernachlässigung.
Zudem sollen Verordnungen eine einheitliche Qualität in der Pflege gewährleisten, um sicherzustellen, dass Pflegeeinrichtungen den gleichen hohen Standards entsprechen. Dies ist besonders wichtig, da es in der Pflegebranche oft um öffentliche Mittel und die Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen geht. Darüber hinaus gibt es auch gesetzliche Bestimmungen, die die Pflegebranche regulieren und sicherstellen, dass die Einrichtungen alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
Europäische Charta der Rechte und Pflichten in Wohn- und Pflegeheimen
Die Europäische Charta der Rechte und Pflichten in Wohn- und Pflegeheimen wurde von der Europäischen Union ins Leben gerufen, um sicherzustellen, dass ältere und pflegebedürftige Menschen in ganz Europa gleichberechtigten Zugang zu qualitativ hochwertigen Pflegedienstleistungen erhalten. Die Pflege-Charta, erstmals 2006 veröffentlicht, gilt als ein wichtiges Instrument zur Förderung zum Schutz der Rechte und Würde von älteren Menschen und zur Verbesserung der Qualität der Pflege in Europa. In Deutschland hat u.a. die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA-Pflegeschutzbund) mit an der europaweit geltenden Übereinkunft gearbeitet.
Eine Reihe von Rechten, die älteren Menschen in Wohn- und Pflegeheimen zustehen, ist in der Europäischen Charta definiert. Einschließlich des Rechts auf eine qualitativ hochwertige Pflege und Unterstützung, des Rechts auf Respekt ihrer Würde und ihrer Privatsphäre, des Rechts auf Mitwirkung bei Entscheidungen über ihre Pflege und Unterstützung sowie des Rechts auf Schutz vor Missbrauch, Vernachlässigung und Diskriminierung.
Darüber hinaus legt die Pflege-Charta auch eine Reihe von Verpflichtungen fest, die von den Wohn- und Pflegeheimen sowie den zuständigen Behörden erfüllt werden müssen, um sicherzustellen, dass diese Rechte eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von angemessenen Ressourcen und Einrichtungen, die Schulung von Pflegepersonal in Bezug auf die Würde und Bedürfnisse älterer Menschen, die Bereitstellung von Beschwerde- und Beratungsmechanismen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Gewährleistung der Teilhabe und Mitbestimmung von Bewohnerinnen und Bewohnern.
Die Umsetzung der Charta ist für alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend und die Einhaltung wird regelmäßig überwacht. Ziel ist es, die Qualität der Pflege für ältere Menschen in Europa zu verbessern und sicherzustellen, dass ihre Rechte und Würde respektiert werden.
Gesetzliche EU-Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Urfassung des EG-Vertrags von 1957 in der EU-Gesundheitspolitik enthielt einen Artikel zur Gesundheit und Arbeitsschutz. Seit 1993 und 1999 besteht die Gemeinschaftskompetenz der EU für die öffentliche Gesundheit. Seit dem ist eine Reihe von gesetzlichen Regelungen zum Schutz und Arbeitsschutz verabschiedet worden, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gesamten Europäischen Union vor Gefahren am Arbeitsplatz geschützt sind und ihre Rechte und Gesundheit respektiert werden. Diese Regelungen umfassen unter anderem:
Rahmenrichtlinie 89/391/EWG zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Arbeit: Diese Richtlinie legt die allgemeinen Grundsätze für den Arbeitsschutz fest und verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, eine Risikobewertung durchzuführen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren, und Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gefahren zu minimieren oder zu beseitigen.
Richtlinie 89/656/EWG zum Gebrauch von persönlicher Schutzausrüstung (PSA): Diese Richtlinie legt Anforderungen für die PSA am Arbeitsplatz fest und verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, geeignete PSA bereitzustellen und sicherzustellen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese PSA verwenden.
Richtlinie 92/85/EWG zum Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerinnen, die nach der Entbindung stillen: Diese Richtlinie verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um schwangere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerinnen, die nach der Entbindung stillen, vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH: Diese Verordnung legt Anforderungen an die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe fest, um sicherzustellen, dass die Verwendung von gefährlichen Chemikalien am Arbeitsplatz minimiert wird.
Richtlinie 2000/54/EG über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit: Diese Richtlinie legt Anforderungen an den Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz fest, einschließlich Maßnahmen zur Verhütung und Kontrolle von Infektionskrankheiten.
Zu begrüßen ist, dass die Europäische Union ihren Fokus auf die Gesundheitssicherung für alle Bürgerinnen und Bürger der EU zu schützen und zu verbessern legt. Dies umfasst die Modernisierung und Digitalisierung der Gesundheitsversorgungssysteme und Infrastrukturen, zudem der umfassende Zugang zum Arbeitsschutz mit innovativen und modernen Technologien.
V.i.S.d.P.:
Max Leber
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PPE Germany GmbH
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