Welche Vorteile bietet ein Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI?
08.11.2023
Medizin, Gesundheit & Wellness
Ein wenig Rechtskunde vorab: § 45a des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI regelt unter anderem die Angebote zur Unterstützung im Alltag und Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags von Pflegebedürftigen. Dazu heißt es: "Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind 1. Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote), 2. Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden), 3. Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag)."
"Der besagte Paragraf 45a des Sozialgesetzbuchs XI beschreibt also Regelungen im Bereich der Pflegeversicherung, die die Förderung von Betreuungsdiensten betrifft. Der § 45a wurde eingeführt, um Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, beispielsweise aufgrund von Demenz, durch niedrigschwellige Betreuungsangebote zu unterstützen", sagt Stefan Lux, Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Dortmund und SHD Seniorenhilfe Rhein-Nahe, einem Spezialdienstleister für die Vermittlung von Kräften in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (www.shd-dortmund.de und http://www.shd-rhein-nahe.de ). Das Unternehmen stellt an Rhein und Ruhr, in Westfalen und in der Region Rhein-Nahe für Senioren Betreuungskräfte für ein 24-Stunden-Konzept zur Verfügung und ist auch als Dienstleister für Entlastungen im Alltag gemäß Sozialgesetzbuch anerkannt.
Ein Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI bietet Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Personen an, die in ihrer Alltagskompetenz stark beeinträchtigt sind. Diese Leistungen dienen der Entlastung pflegender Angehöriger und sollen dazu beitragen, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Betreuungsdienste nach § 45a können in verschiedenen Formen erbracht werden, darunter eben auch die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, wie die SHD Seniorenhilfe diese anbietet. Dabei leben die Betreuungskräfte mit im Haushalt und übernehmen alle Aufgaben, die Senioren in der Vergangenheit selbst erledigt haben. Sie entlasten den Kunden und die Angehörigen ganz gezielt, indem sie das Leben erleichtern und dafür sorgen, dass alle wesentlichen Aufgaben im Alltag für den Senior erledigt werden.
Die Anerkennung als Dienstleister für Entlastungen im Alltag gemäß Sozialgesetzbuch bedeutet für SHD-Kunden folgendes: Gegen Vorlage der Rechnung der SHD können Kunden sich monatlich 125 Euro von der Pflegekasse erstatten lassen. Das ist der sogenannte Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Wenn schon länger mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und Betroffene bisher noch keine Leistungen in Anspruch genommen haben, ist ein angespartes Budget entstanden, das dann aufgebraucht werden kann. Beträge aus dem Entlastungsbetrags, die am Ende eines Kalenderjahres noch nicht verbraucht sind, können in das Folgejahr übertragen und noch bis zum 30 Juni genutzt werden.
"Wenn Senioren mindestens Pflegegrad 2 haben, können sie sich zusätzlich 40 Prozent des sogenannten Sachleistungsanspruchs von der Pflegekasse für die Rechnungen der SHD erstatten lassen. Dafür ist seit dem 1. Januar 2022 kein förmlicher Antrag mehr erforderlich. Eine einfache Nachricht an die Pflegekasse reicht. Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Übernommen werden können Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung", erklärt Stefan Lux. Mehr Informationen erhalten Senioren und deren Angehörige unter https://www.shd-dortmund.de/betreuungsdienst/.
SHD Seniorenhilfe SHD-Gruppe www.shd-dortmund.de Seniorenhilfe Seniorenbetreuung Betreuung in häuslicher Gemeinschaft Dortmund Pflege Rechtssicherheit § 45a SGB Betreuungsdienst
SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH
Herr Stefan Lux
Berghofer Straße 176
44269 Dortmund
Deutschland
fon ..: 0231 5897988-0
web ..: http://www.shd-dortmund.de
email : info@shd-dortmund.de
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Herr Dr. Patrick Peters
Heintgesweg 49
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