Pressemitteilung von Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.

So können Sie IGeL-Angebote prüfen


Medizin, Gesundheit & Wellness

Berlin, 21. November 2023. Die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) werden vor allem von Fachärzten angeboten und müssen selbst bezahlt werden. Oft fällt es schwer, diese Leistungen einzuschätzen und eine passende Entscheidung zu treffen. Unterstützung geben die Tipps der VERBRAUCHER INITIATIVE in der Rubrik Gesundheit auf www.verbraucher60plus.de .

"Damit Sie sich als Patient für oder gegen eine IGeL entscheiden können, benötigen Sie genaue Informationen, um einen möglichen Nutzen und Schaden abzuwägen. Daher haben Sie das Recht, sich eine solche Leistung vom Arzt im Vorfeld ausführlich erläutern und sich beraten zu lassen", erläutert Georg Abel von der VERBRAUCHER INITIATIVE. Dazu gehören auch schriftliche Angaben über die zu erwartenden Kosten. Wer mit der IGeL einverstanden ist, schließt vorab einen schriftlichen Vertrag ab, der die einzelnen Leistungen und Kosten auflistet. Ein pauschaler Preis ist nicht erlaubt.

"Es ist Ihr gutes Recht, auf kostenpflichtige Zusatzleistungen zu verzichten", sagt Georg Abel und betont: "Eine Unterschrift für die Ablehnung bzw. eine schriftliche Erklärung, dass Sie keine IGeL nutzen möchten, ist weder notwendig noch zulässig." Es besteht außerdem kein Grund zu übereilten Entscheidungen. IGeL sind - von wenigen Ausnahmen wie termingerechten Reiseimpfungen abgesehen - nicht dringend. Ratsam ist es, eine Bedenkzeit zu nutzen und zusätzliche Informationen über das Angebot zu sammeln. Dazu Georg Abel: "Holen Sie sich eine Zweitmeinung bei einem anderen Arzt ein und fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, bei Patienten- und Verbraucherberatungsstellen nach."

Der Arzt darf Patienten nicht drängen, die Leistung in Anspruch zu nehmen. Er darf sie auch nicht unter Druck setzen oder falsche Erwartungen wecken. Weiterhin ist er verpflichtet, die Aufklärung und Information selbst vorzunehmen. Diese Aufgabe darf er nicht dem Praxispersonal überlassen. Ebenfalls untersagt ist es, bei einer begonnenen Untersuchung oder Behandlung IGeL anzubieten oder dem Patienten erst danach mitzuteilen, dass er die Leistung bezahlen muss. "Halten Sie eine Arztpraxis für unseriös oder gibt es Probleme mit der Rechnung, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder eine unabhängige Beratungsstelle" rät Georg Abel.

Selbstbestimmte Entscheidungen in Gesundheitsfragen zu treffen, fällt leichter, wenn Patienten ihre Rechte und Pflichten kennen. Umfangreiche Informationen dazu bietet die VERBRAUCHER INITIATIVE auf Verbraucher60plus .

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