Fitnessstudio: Weihnachtskilos weggymmen
03.01.2025
Medizin, Gesundheit & Wellness
Gesund und agil oder einfach nur rank und schlank - nicht die Beweggründe für eine Anmeldung im Fitnessstudio sind entscheidend, sondern das Durchhaltevermögen. Und das sinkt erfahrungsgemäß mit den Monaten, die ins Jahr ziehen. Dabei sind die meisten Mitgliedschaften kein Schnäppchen und man sollte sich diese Investition also gut überlegen. ARAG Experten helfen mit ein paar Eckdaten.
Welches Gym passt gut zu mir?
Im Jahr 2023 erwirtschaftete die Fitnessbranche mehr als fünf Milliarden Euro . Grund dafür waren sowohl zunehmende Mitgliederzahlen als auch jährlich steigende Beiträge . Der Sportbereich boomt also und mit ihm die Angebote. So hat der Sportbegeisterte die Qual der Wahl, wie er trainieren möchte: Eine weit verbreitete Fitnesskette, so dass man örtlich flexibel trainieren kann? Oder lieber das kleine persönlich geführte Studio um die Ecke? Der exklusive Club oder der Sportlertreff für jedermann? Funktionales Training oder Geräte-Zirkel? Geschlechterspezifisch oder gemischt? Die Auswahl ist groß, eins ist jedoch bei allen gleich: Man unterschreibt einen Mitgliedsvertrag. Und der ist zunächst einmal bindend. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass beim Vertragsabschluss im Fitnessstudio selbst - im Gegensatz zu beispielsweise telefonisch oder online abgeschlossenen Verträgen - kein gesetzliches Widerrufsrecht gilt.
Auf die Vertragslaufzeiten achten
Für gewöhnlich bieten die Studios verschiedene Laufzeiten an, die unterschiedliche Beiträge nach sich ziehen: Je länger man sich bindet, desto günstiger wird es. Dieser Zeitraum darf allerdings maximal zwei Jahre betragen. Bei durchschnittlich 45 Euro pro Monat hat man dann auch schon ein gutes Sümmchen auf den Tisch gelegt. Es kann also durchaus Sinn machen, sich für eine kürzere Laufzeit zu entscheiden, auch wenn die monatlichen Konditionen ungünstiger sind.
Wie komme ich kurzfristig wieder aus dem Vertrag heraus?
Prinzipiell ist ein schneller Ausstieg aus einem frisch abgeschlossenen Vertrag aufgrund des fehlenden Widerrufrechts erst einmal nicht möglich. Eine der wenigen Chancen, den Vertrag unter Umständen vorzeitig zu beenden, kann laut ARAG Experten eine plötzliche Erkrankung oder Verletzung sein. Erfahrungsgemäß wird aber auch dann angeboten, zu pausieren und das Training nach der Genesung wieder aufzunehmen. Eine Vertragsaufhebung bleibt also eher die Ausnahme. Ein Blick ins Kleingedruckte vor der Unterzeichnung sorgt diesbezüglich für Klarheit. Dort findet man übrigens auch den Ausschluss anderer Gründe, die der Laie möglicherweise für ein Sonderkündigungsrecht heranziehen möchte, wie zum Beispiel eine Schwangerschaft oder ein Wohnortwechsel. Selbst eine Preiserhöhung kann dort bereits inkludiert sein und dient somit, anders als beispielsweise bei Krankenkassen oder Stromanbietern, ebenso wenig als Begründung für ein früheres Vertragsende. Auch der Gang vor Gericht hat wenig Aussicht auf Erfolg. Die meisten Klagen werden abgewiesen und die Urteile vom Bundesgerichtshof bestätigt (BGH XII ZR 24/22).
Wie kann ich ungewollte Vertragsverlängerungen vermeiden?
Vorsicht ist unbedingt geboten, wenn im Vertrag automatische Verlängerungen vorgesehen sind. Und das ist in der Regel der Fall. Denn auch wenn man die kürzeste Mindestlaufzeit wählt, heißt das noch nicht, dass die Mitgliedschaft dann endet. Vielmehr sehen die meisten Verträge vor, dass sie wie ein Abonnement ohne neue Absprache weiterlaufen, wenn nicht gekündigt wird. Allerdings hält sich das Übel in Grenzen, sollte man die Kündigungsfrist verpassen: Nach der ersten festen Laufzeit ist laut ARAG Experten für alle Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, eine Verlängerung nur noch auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Kündigungsfrist erlaubt.
Was muss ich bei einer fristgerechten Kündigung beachten?
Entscheidend für eine fristgerechte Kündigung ist der richtige Termin und der wird im Vertrag festgelegt. Bestimmt dieser eine dreimonatige Frist, meint das, dass die Kündigung spätestens am letzten Werktag vor dem Beginn der besagten drei Monate vor Laufzeit-Ende beim Fitnessstudio vorliegen muss. Gut zu wissen: Wurde der Vertrag ab dem 1. März 2022 geschlossen, dürfen die AGB nur noch eine einmonatige Kündigungsfrist vorsehen. Die ARAG Experten raten, unbedingt schriftlich zu kündigen. Will man ganz sicher gehen, nutzt man ein Einschreiben mit Rückschein oder gibt das Schreiben persönlich ab und lässt sich den Erhalt bestätigen. Nur so verfügt man später über einen Nachweis, wenn es hart auf hart kommt.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/krankenzusatzversicherung/gesundheits-ratgeber/
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
Klaarkiming Kommunikation
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 - 22 80 26
http://www.ARAG.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von ARAG SE
02.01.2025 | ARAG SE
Gefährliche Versprechen: Die dunkle Seite des Coaching-Booms
Gefährliche Versprechen: Die dunkle Seite des Coaching-Booms
30.12.2024 | ARAG SE
Rechtliches rund um Silvester: Wer haftet, wenn es gekracht hat?
Rechtliches rund um Silvester: Wer haftet, wenn es gekracht hat?
27.12.2024 | ARAG SE
ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel - Teil 3
ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel - Teil 3
23.12.2024 | ARAG SE
ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel - Teil 2
ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel - Teil 2
20.12.2024 | ARAG SE
ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel
ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel
Weitere Artikel in dieser Kategorie
03.01.2025 | Zucker Venus
Zucker Venus veröffentlicht Video: "FAQ Wimpernlifting Magdeburg - Häufige Fragen für Sie beantwortet"!
Zucker Venus veröffentlicht Video: "FAQ Wimpernlifting Magdeburg - Häufige Fragen für Sie beantwortet"!
03.01.2025 | Antonio Silva
Januar 2025 Fitnessstudio Kampagne - "Jeans lügen nicht"
Januar 2025 Fitnessstudio Kampagne - "Jeans lügen nicht"
02.01.2025 | Orthos Fachlabor für Kieferorthopädie GmbH & Co. KG
Ohne Schnarchen ins neue Jahr: mit der Anti-Schnarchschiene vom Zahnarzt
Ohne Schnarchen ins neue Jahr: mit der Anti-Schnarchschiene vom Zahnarzt
01.01.2025 | Antonio Silva
Es wird immer wichtiger, Fitnessmitglieder zu erhalten, als neue zu bekommen.
Es wird immer wichtiger, Fitnessmitglieder zu erhalten, als neue zu bekommen.
31.12.2024 | Praxis für ästhetische Zahnmedizin
Häufige Fragen zur Behandlung von Kindern beim Zahnarzt
Häufige Fragen zur Behandlung von Kindern beim Zahnarzt