Pflegereform darf nicht auf dem Rücken von Patient:innen und Angehörigen finanziert werden
26.06.2026 / ID: 443144
Medizin, Gesundheit & Wellness
Bonn, den 25.06.2026 – Das Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e. V. (HKSH-BV) warnt anlässlich des Gesetzentwurfs zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vor erheblichen Belastungen für pflegebedürftige Menschen, chronisch Erkrankte und ihre Angehörigen. Der Verband unterstützt das Ziel, die soziale Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren. Eine Reform darf jedoch nicht dazu führen, dass ausgerechnet die Menschen zusätzlich belastet werden, die bereits durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit und familiäre Pflegeverantwortung stark gefordert sind.„Viele Krebspatient:innen erleben nicht nur die medizinischen Folgen ihrer Erkrankung, sondern auch erhebliche soziale, finanzielle und familiäre Belastungen. Pflegebedürftigkeit, eingeschränkte Erwerbsfähigkeit, Reha-Bedarfe und die Unterstützung durch Angehörige gehören für viele Betroffene zur Lebensrealität. Eine Pflegereform, die Entlastungsleistungen kürzt und pflegende Angehörige schwächt, geht an dieser Realität vorbei“, erklärt Hedy Kerek-Bodden, Vorsitzende des HKSH-BV.
Keine Rentenkürzung für pflegende Angehörige
Besonders kritisch bewertet das HKSH-BV die geplante Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige sind eine tragende Säule des Pflegesystems. Sie übernehmen Tag für Tag Aufgaben, ohne die die Versorgung vieler pflegebedürftiger Menschen nicht aufrechterhalten werden könnte. Gerade bei einer schweren Erkrankung wie Krebs sind Angehörige häufig diejenigen, die Fahrten zu Behandlungsterminen organisieren, Versorgung koordinieren, im Haushalt unterstützen und emotionale Stabilität geben.
„Wer pflegende Angehörige in Sonntagsreden als Rückgrat des Pflegesystems bezeichnet, darf ihnen im Gesetzgebungsverfahren nicht die soziale Absicherung kürzen. Pflege darf nicht zur Armutsfalle werden – weder für die Betroffenen noch für ihre Familien“, so Kerek-Bodden.
Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag beibehalten
Auch die vorgesehene Streichung des Entlastungsbetrages in Pflegegrad 1 lehnt das HKSH-BV ab. Gerade frühe, niedrigschwellige Unterstützungsangebote können dazu beitragen, präventiv Selbstständigkeit zu erhalten, Angehörige zu entlasten und eine Verschlechterung der Versorgungssituation zu vermeiden. Wer solche Leistungen streicht, spart kurzfristig, riskiert aber langfristig höhere Belastungen für Betroffene, Familien und das Versorgungssystem.
Verhinderungspflege bietet Angehörigen eine wichtige Entlastung
Problematisch ist aus Sicht des HKSH-BV zudem die geplante Neuordnung von Verhinderungspflege, Überbrückungsbudget, Sozialraumbudget und Pflegehilfsmitteln. Für viele Familien ist die Verhinderungspflege eine der wichtigsten Möglichkeiten, kurzfristig Entlastung zu organisieren – insbesondere dann, wenn vertraute Personen aus dem Umfeld unterstützen. Werden diese Möglichkeiten eingeschränkt oder unzureichend in neue Budgets überführt, verlieren pflegende Angehörige dringend benötigte Flexibilität. Auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch dürfen nicht zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung werden, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Staatliche Infrastrukturaufgaben nicht in Pflegeversicherung verlagern
Das HKSH-BV sieht außerdem mit Sorge, dass im Gesetzentwurf staatliche Infrastrukturaufgaben zunehmend auf die Pflegeversicherung und damit auf Beitragszahler:innen, Pflegebedürftige und Angehörige verlagert werden. Dazu zählen insbesondere Investitionskosten, Ausbildungskosten und Aufgaben der pflegerischen Notfallinfrastruktur. Diese Verantwortung darf nicht über Leistungskürzungen bei den Schwächsten kompensiert werden.
„Die Pflegeversicherung braucht eine tragfähige und solidarische Finanzierung. Dazu gehört aber auch, dass der Staat seiner Verantwortung nachkommt. Mittel, die der Pflegeversicherung während der Corona-Pandemie entnommen wurden, müssen zurückgeführt werden. Es ist nicht akzeptabel, bestehende Finanzierungslücken durch Einschnitte bei Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu schließen“, betont das HKSH-BV.
Aus Sicht der Krebs-Selbsthilfe muss eine Reform der Pflegeversicherung an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen ausgerichtet werden. Dazu gehören verlässliche Entlastungsangebote, barrierefreie Beratung, eine verständliche Leistungsstruktur, schnelle Zugänge zu Unterstützung, soziale Absicherung pflegender Angehöriger und eine bessere Verzahnung von Pflege, Rehabilitation, medizinischer Versorgung, Sozialberatung und Selbsthilfe.
Zentrale Forderungen des HKSH-BV
Das HKSH-BV fordert die Bundesregierung daher auf, den Gesetzentwurf grundlegend nachzubessern. Notwendig sind insbesondere:
· keine Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige,
· Erhalt des Entlastungsbetrages in Pflegegrad 1,
· verlässliche und flexible Regelungen für Verhinderungspflege und Entlastungsbudgets,
· keine indirekte Leistungskürzungen durch aufkommensneutrale Budgetmodelle,
· Erhalt notwendiger Pflegehilfsmittel zum Verbrauch,
· echte Barrierefreiheit bei digitalen und analogen Beratungsangeboten,
· Rückführung der Corona-Entnahmen an die Pflegeversicherung,
· Finanzierung staatlicher Infrastrukturaufgaben aus staatlichen Mitteln.
„Eine gute Pflegereform muss Pflegebedürftige und Angehörige stärken – nicht zusätzlich verunsichern. Gerade Menschen mit Krebs und ihre Familien brauchen Verlässlichkeit, Orientierung und Entlastung. Der vorliegende Entwurf setzt an zu vielen Stellen das falsche Signal“, so Kerek-Bodden.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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