Geniale Selektivvertrags-Lösung für Krankenkassen
09.08.2012
Medizin, Gesundheit & Wellness
In Selektivverträgen liegen große Chancen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung (http://www.dmrz.de/abrechnung-selektivvertraege-krankenkassen-782012.html). Diese Chancen werden zurzeit aber häufig vertan. Gerade für Leistungserbringer ist es oftmals zu kompliziert, einen solchen Vertrag mit den Krankassen auszuhandeln. Auch fehlen einheitliche Standards in den Praxen, die es ermöglichen, elektronische Daten zur Abrechnung von Selektivverträgen zu erzeugen. Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) bietet jetzt eine geniale Lösung für Krankenkassen, mit deren Hilfe sich Selektivverträge einfach über das Internet vertreiben und abrechnen lassen.
Selektivverträge als Chance
Selektivverträge (http://www.dmrz.de/krankenkassen-sparen-bei-der-dta-abrechnung-mit-krankenkassen.html) bauen bürokratische Prozesse ab und sind ein gutes Instrument, die Kosten bei Krankenkassen zu senken, denn einzelvertragliche Elemente ermöglichen den Wettbewerb um die beste Lösung für ein Versorgungsproblem. Außerdem sind mit Selektivverträgen große Chancen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung verbunden. Auch für Leistungserbringer bieten Selektivverträge eine attraktive Variante, um zusätzliche Einnahmen neben der Regelversorgung zu generieren. Grund genug als Krankenkasse Selektivverträge abzuschließen.
Warum Selektivverträge oftmals scheitern
Praxisnetze, Praxisverbünde, Ärztegenossenschaften oder etwa Ärztenetzwerke scheuen vielfach noch den Abschluss von Selektivverträgen mit den gesetzlichen Krankenkassen, da einheitliche Standards in den Praxen fehlen. So gibt es derzeit 163 Praxis-EDV-Systeme am Markt, also 163 verschiedene Patientenakten. Will ein Arzt-Netzwerk einen Selektivvertrag abrechnen, muss sichergestellt sein, dass dies auf allen AIS möglich ist. Doch das ist meist nicht der Fall. Zu groß ist der Aufwand und zu hoch sind die Kosten für die nötige Implementierung der Verträge in die einzelnen AIS. Das Problem: Die meisten Krankenkassen verlangen die elektronische Abrechnung der Selektivverträge, doch dazu muss die Vertragslogik im AIS hinterlegt werden. Die Kosten für eine Implementierung eines Selektivvertrages in ein AIS zahlt der Leistungserbringer. Das ist ein Grund, warum für viele Leistungserbringer Selektivverträge uninteressant sind. Das Deutsche Medizinrechenzentrum ändert das.
DMRZ: Ein System für Alle
Mit der Cloud-Plattform des Deutschen Medizinrechenzentrums (www.dmrz.de) rechnen alle Leistungserbringer einfach über eine Plattform im Internet ab. Die Anmeldung beim DMRZ unter http://www.dmrz.de ist kostenlos und die Tarife klar. Wer mit dem DMRZ abrechnet, der zahlt nur 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme. Der Vertrag ist jederzeit kündbar und versteckte Kosten gibt es genauso wenig, wie Mindestabrechnungsgebühren oder eine monatliche Pauschale. Das DMRZ ist unabhängig vom eingesetzten AIS. Damit die Daten so einfach wie möglich in das Cloud-System eingeben werden können, hinterlegen die Entwickler die Selektivverträge der Leistungserbringer meist kostenlos und elektronisch im DMRZ-System. Ein Arzt, der etwa eine bestimmte Leistung aus einem Vertrag abrechnen möchte, braucht sich nicht um Positionsnummern oder Preise zu kümmern, sondern kann die entsprechende Leistung direkt aus einer Liste auswählen. Das DMRZ-System ergänzt die eben genannten Angaben dann automatisch.
Wie Krankenkassen mit dem DMRZ sparen
Für Krankenkassen ist das DMRZ ein alternativer Weg, um attraktive Selektivverträge mit attraktiven Partnern abzuschließen. Dabei ist das Vorgehen recht einfach: Die entsprechende Krankenkasse identifiziert Leistungen, die sie gerne in einem Selektivvertrag fassen möchte. Der entsprechende Vertrag wird dann mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum abgeschlossen. Die Entwickler des DMRZ integrieren daraufhin den Vertrag in elektronischer Form auf der Cloud-Plattform im Internet. Diese Leistung ist für Krankenkassen kostenlos. Um den Vertrieb des Vertrags kümmern sich die Marketing-Experten des Deutschen Medizinrechenzentrums. Diese sprechen die Zielgruppen für den entsprechenden Vertrag individuell an und machen auf die damit verbundenen zusätzlichen Einnahmen (http://www.dmrz.de/vertrieb-selektivvertraege-der-krankenkasse-ueber-das-dmrz.html) aufmerksam.
Hat eine Gruppe von Leistungserbringern Interesse an einem Selektivvertrag, kann sie einfach durch eine kostenlose Anmeldung auf der Webseite des DMRZ unter http://www.dmrz.de die Leistungen aus dem Selektivvertrag abrechnen. Die Kosten dabei liegen immer bei 0,5 % der Bruttorechnungssumme. Das DMRZ-System steht natürlich auch für bereits mit Vertragspartnern vereinbarte Selektivverträge zur Verfügung. Dazu müssen Krankenkassen nur die entsprechenden Vertragsunterlagen an das DMRZ senden. Die Entwickler des DMRZ binden dann kostenfrei die Verträge in das Online-System des DMRZ ein. Nach einer kostenfreien Anmeldung der Leistungserbringer können diese dann sehr günstig und komfortabel mit den Annahmestellen/Kostenträgern abgerechnet werden.
Selektivverträge Krankenkassen DTA-Abrechnung § 295a SGB V Abrechnung Verträge § 73b § 73c § 140a § 140a ff. Praxisnetze Praxisverbünde Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Polikliniken Ärztegenossenschaften Ärztenetzwerke Ärztenetze
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