Leben mit dem Tod heißt auch: Für den Ernstfall vorsorgen
29.11.2012 / ID: 90827
Medizin, Gesundheit & Wellness
Die ARD Themenwoche 2012 hat den Tod und das Sterben wieder stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Neben Fernsehfilmen und Diskussionen gab es zahlreiche Reportagen, die auch das wichtige Thema Vorsorgeverfügungen aufgegriffen haben. "Nur wer rechtzeitig vorsorgt, kann sicher sein, dass alles in seinem Sinne geregelt wird. Mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Trauerfall-Vorsorge kann jeder seine Selbstbestimmung wahren", sagt Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta N.V. Niederlassung Deutschland.
Düsseldorf, den 29. November 2012. Mit der Themenwoche "Leben mit dem Tod" hat die ARD einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, offen über Tod, Sterben und schwere Krankheit sprechen zu können. Noch allzu oft wird der Tod aus dem Leben verdrängt, und auch mit schweren Krankheiten beschäftigt sich kaum jemand gerne. Das große Interesse an den Beiträgen der Themenwoche zeigt jedoch, dass sich hier etwas bewegt und die Menschen sich mit diesen Themen auseinandersetzen wollen.
Patientenverfügung regelmäßig überprüfen
Die eindeutige und situationsbezogene Formulierung der Patientenverfügung war ein Thema der Woche. "Wer sich nur mal schnell einen Vordruck aus dem Internet herunterlädt und diesen ausgefüllt in der Schreibtischschublade verstaut, kann böse Überraschungen erleben. Wenn eine Patientenverfügung zu vage formuliert ist, fehlen dem behandelnden Arzt die Informationen darüber, wie er handeln soll", so Capellmann. Der Arzt muss in so einem Fall alle lebenserhaltenden Maßnahmen einleiten - egal ob dies der Wille des Patienten ist oder nicht. Ebenso ist zu empfehlen, bereits vor längerer Zeit erstellte Patientenverfügungen noch einmal zu überprüfen: Nach dem Patientenverfügungsgesetz aus dem Jahr 2009 ist die situationsbezogene Formulierung unerlässlich - sonst hat die Verfügung im Ernstfall keine Gültigkeit.
Auch die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Dokument für die Vorsorge: In ihr kann der Betroffene bestimmen, wer im Fall einer Geschäftsunfähigkeit berechtigt ist, die Betreuung zu übernehmen. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der dann sowohl Entscheidungen über die medizinische Behandlung als auch über das Vermögen des zu Betreuenden treffen kann. Diese Regelung hat rechtliche Gründe, denn nach dem Gesetz ist es nicht zulässig, dass ein Erwachsener für einen anderen Erwachsenen Entscheidungen trifft - es sei denn, dieser hat ihn eigens dazu bevollmächtigt.
Selbstbestimmtheit über den Tod hinaus
Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht kann jeder Mensch seine Selbstbestimmung auch im Fall von schwerer Krankheit, Unfall oder Demenz wahren. Wichtig ist es, bestehende Vorsorgeverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer einzutragen. Das zuständige Betreuungsgericht wird immer erst prüfen, ob dort eine Registrierung erfolgt ist. "Wer über den Tod hinaus selbstbestimmt handeln möchte, kann mit einer Trauerfall-Vorsorge auch für seine Beerdigung und Trauerfeier vorsorgen. "Die Vorsorge für den Trauerfall entlastet die Hinterbliebenen von finanziellen und organisatorischen Aufgaben und schafft ihnen Freiraum für die Trauer. Denn wie der Tod zum Leben, so gehört auch die Trauer zum Tod", so Capellmann.
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