Pressemitteilung von Michael Rainer

SEB Immoinvest : Anleger sollten voreilige Entscheidungen überdenken


28.02.2013 / ID: 103697
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html Die Liquidation des offenen Immobilienfonds "SEB Immoinvest" führte zuletzt zu einer erneuten Ausschüttung, welche für die Anleger anscheinend enttäuschend war.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen http://www.grprainer.com führen aus: Es heißt, dass bereits im Sommer 2012 Ausschüttungen an die Anleger geleistet wurden. Die neuerliche Ausschüttung soll für viele Anleger nun aber eine Enttäuschung gewesen sein, da diese wohl gering ausfiel.

Die Liquidation des "SEB Immoinvest" begann im Mai 2012. Bereits davor soll der Fonds wohl zwei Jahre geschlossen gewesen sein.

Die weitere Entwicklung des Fonds ist derzeit nicht abzusehen. Der "SEB Immoinvest" soll bis zum 30.04.2017 endgültig abgewickelt werden. In dieser Zeit sollten angeblich weitere Ausschüttungen an die Anleger erfolgen, doch nun sollen Anleger des Fonds SEB ImmoInvest in letzter Zeit vermehrt Kaufangebote per Post für ihre Anteile erhalten. Dabei soll der für die Anteile gebotene Preis bei 26,00 EUR je Anteil liegen, wenn das Angebot von den Anlegern bis Ende Februar angenommen werde.

Anleger sollten bei der Entscheidung über die Annahme dieser Angebote in Betracht ziehen, dass ihnen eventuell noch andere Ansprüche zustehen könnten. Ein solches Angebot sollte also nicht bedenkenlos angenommen werden. Beispielsweise könnten sich Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung ergeben. Wichtig ist, dass Anleger prüfen lassen, ob sie solche Schadensersatzansprüche durch die Annahme eines Kaufangebotes eventuell verlieren könnten.

Betroffenen Anleger ist indes zu raten, einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Banken oder Vermittler des SEB Immoinvest sollen den Fonds teilweise als äußerst sichere Anlage mit jederzeitiger Verfügbarkeit des Kapitals gegenüber den Anlegern vorgestellt haben. Unter Umständen kann hierin eine Falschberatung des Beraters gesehen werden. Eine fehlerhafte Anlageberatung kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche der Anleger begründen.

Oftmals haben Banken in den Beratungsgesprächen nicht über die ihnen zufließenden Rückvergütungen (sog. "Kick-Backs") aufgeklärt, obwohl sie hierzu verpflichtet gewesen sein können. Sollten Rückvergütungen und Provisionszahlungen den Anlegern nicht offen gelegt worden sein, kann in diesem Verschweigen ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadenersatzhaftung der Bank liegen.

Betroffene Anleger, denen die Risiken ihrer Fondsbeteiligung nicht richtig dargestellt worden sind und sich darüber hinaus schlecht beraten fühlen, sollten einen qualifizierten Rechtsrat einholen. Ein Rechtsanwalt kann ihre Anlage umfassend prüfen und mögliche Ansprüche für Sie durchsetzen.

http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html
Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte Anwälte

http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.11.2025 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Rechtsschutzversicherung Österreich: Wann sie sich lohnt
13.11.2025 | FDP-Co-Kreisvorsitzende
Taiwanesische Parlamentarierin zu Gast
12.11.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
11.11.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Freier Zugang zur Psychotherapie muss bleiben - keine neuen Hürden für Hilfesuchende!
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 20
PM gesamt: 432.208
PM aufgerufen: 74.110.362