Pressemitteilung von Bernd Myer

Kirchengruendung USA - Wie gruende ich meine eigene US Kirche?


11.03.2013 / ID: 105507
Politik, Recht & Gesellschaft

Die mögliche Frage, ob man ähnlich wie einen Ehrendoktortitel auch einen akademischen Grad käuflich erwerben kann, müssen wir leider negieren. Ein akademischer Doktortitel lässt sich ausschließlich durch das erfolgreiche Absolvieren eines Hochschulstudiums sowie eine selbstständig erstellte Doktorarbeit erlangen. Nur auf diesem Wege erhalten Sie in günstigstem Falle letztendlich die Doktorwürde, welche Ihnen in Deutschland ausschließlich durch Hochschulen verliehen werden kann.

Die Gründung einer Kirche ist den USA ist nichts außergewöhnliches und ist eher mit einer nomalen Firmengründung in den USA zu vergleichen.Die Gründung einer Kirche ist den USA ist nichts außergewöhnliches und ist eher mit einer nomalen Firmengründung in den USA zu vergleichen.

Der Unternehmensgegenstand "Führung einer kirchlichen Glaubensgemeinschaft" sollte in den Articles of Incorporation vermerkt sein. Hilfe bei der Gründung einer solchen US-Kirche, bietet die Aczento Consulting Group an. Durch die Aczento Consulting Group kann schnell eine US Kirche gegründet werden.

Die Doktor-Titel sind keine akademischen Grade, sondern es ist ein kirchlicher Titel die ehrenhalber verliehen wird, welches durch den Zusatz "h.c."(honoris causa) ausdrückt wird.

Ein Ehrendoktor-Titel der z.B. von einer US-Kirche verliehen wurde, darf laut geltender deutscher Rechtsprechung in Deutschland geführt werden (vgl. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000).

Ein ausländischer Ehrengrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigten Hochschule oder anderen Stelle verliehen wurde, kann nach Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden.

Was ist ein Ehrendoktortitel?
Honoris causa

Die Bezeichnung honoris causa (h. c.) leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet "ehrenhalber" (ursprünglich: "Ehren halber" oder "der Ehre wegen"). Hat eine Person mindestens drei Würdigungen erhalten, so ist die Abkürzung h. c. mult. üblich, was für honoris causa multiplex steht, also die mehrfache Ehrendoktorwürde.
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