Aczento informiert: Firmengründung in Hong Kong. Wir gründe ich meine eigene Firma in Hong Kong?
21.03.2013 / ID: 107734
Politik, Recht & Gesellschaft
Hong Kong ist eine Insel im südöstlichen Teil Asiens in der Nähe von Taiwan. Bis 1997 war Hongkong unter britischer Verwaltung. Im Juli 1997 wurde Hongkong vom Vereinigten Königreich an China übergeben. Die Bevölkerung von Hongkong beträgt etwa 7 Millionen. Hong Kong ist ein idealer Standort für die Gründung einer Offshore-Gesellschaft und für internationale Geschäfte, da sein Steuersystem nur in Hong Kong erzielte Einkünfte besteuert. Hongkong ist zum wichtigsten Handelsplatz für den Handel mit dem Rest Asiens geworden. Auch für den internationalen Handel bietet sein Steuersystem verschiedene Vorteile. Solange ein Unternehmen in Hong Kong selbst keine Geschäfte tätigt und keine Gewinne aus in Hong Kong ansässigen Quellen erzielt, wird das Unternehmen in Hong Kong nicht besteuert.
Gesellschaften in Hong Kong sind besonders geeignet für:
Geschäftsleute
Handel über das Internet (E-Commerce)
Berater / Rechtsberater
Internationale Geschäfte
Besitz von geistigen Eigentumsrechten
Zur Verwahrung von beweglichem
und nicht beweglichem Eigentum
Für Erbschaftszwecke
Börsen-/Forex-Broker
Hauptmerkmale Recht und Steuern:
Rechtsform: Limited Company (Gesellschaft mit beschrämkter Haftung)
Geltende Rechtsvorschriften: Die zuständige Behörde ist das Hongkong Company Registry (Handelregister von Hongkong). Die Unternehmen unterliegen der Hongkong Companies Ordinance 1984. Wirkung Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach 8 AStG: Ja, sofern passive Einkünfte Vertraulichkeit: Hongkong bietet ein hohes Maß an Anonymität und Schutz der Privatsphäre Geltende Rechtsforschriften: Die zuständige Behörde ist das Hongkong Company Registry (Handelregister von Hongkong). Die Unternehmen unterliegen der Hongkong Companies Ordinance 1984. Inhaberaktien: Nein, nur Namensaktien (werden veröffentlicht) Öffentlich einsehbares Handelsregister: Ja. Es können Treuhänder gestellt werden, um zu vermeiden, dass der Name des Kunden erwähnt wird Buchführungpflicht: Es besteht Buchführungspflicht. Die Bilanzen sind allerdings nicht öffentlich zugänglich.
Steuern: max. 17,5%. Exempt. Companys (Gesellschaften, die ausschließlich mit im Ausland Ansässigen Geschäfte tätigen) bleiben gänzlich steuerfrei. Ebenso steuerfrei bleiben ausländische Einkünfte.
Umsatzsteuer/MWSt: Nein
Doppelbesteuerungsabkommen: Nein
Einkommensteuer: Bis max. 15%
Quellensteuersätze: Dividenden 0%, Zinsen 0%, Lizenzen 4,95%
Warum eine Hong Kong Ltd. gründen?
Die Gründe sind leicht zu verstehen: Hong Kongs Rolle als "Tor zu China" wie seine, im Vergleich zu den meisten Industrieländern geradezu paradiesisch anmutenden Steuern in Hong Kong, sind hier sicher Hauptanziehungspunkte. Hinzu kommt eine Infrastruktur, welche die meisten anderen Weltstädte in den Schatten stellt, so effiziente wie unbestechliche Justiz und Verwaltung sowie ein Finanzzentrum (das 4.größte der Welt nach New York, London und Tokio!), bei dem der Kunde unter über 300 hier vertretenen Banken aus aller Welt wählen kann.
Hong Kong ist ideal für Geschäfte in und mit China, denn es verfügt im Gegensatz zu China über ein international anerkanntes Rechtssystem und eine geringe Steuerbelastung. Somit ist Hong Kong der ideale Ausgangspunkt, um in China Geschäfte zu machen. Dort können Sie lohnintensive Arbeiten sehr günstig erstellen lassen. Das Motto heißt: "Nicht produzieren, sondern produzieren lassen". Damit umgehen Sie Qualitätsprobleme. Wir haben gute Kontakte zu Wirtschaftsprüfern und deutschsprachigen Steuerberatern in Hong Kong und China und sprechen darüber hinaus chinesisch. Eine umfangreiche Unterstützung durch unser professionelles und erfahrenes Team können wir Ihnen damit garantieren.
Weitere Informationen zur Firmengründung in Hongkong finden Sie hier:
http://aczento.com/firmengruendung/firmengruendung-hong-kong
http://www.aczento.com
Aczento Consulting Group
Friedrichstr 171 10117 Berlin
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