Pressemitteilung von Günter Göbel

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes: Alle Neuregelungen im Überblick


13.03.2013 / ID: 106199
Politik, Recht & Gesellschaft

Jetzt ist es amtlich. Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz - vorher Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz ) kommt. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 1. März 2013 zugestimmt. Damit tritt die größte Reform des Vereins- und Gemeinnützigkeitsrechts seit 2006 in Kürze in Kraft.

Der Informationsdienst VereinsBrief vom IWW-Institut stellt jetzt in zwei aktuellen Schwerpunkt-Ausgaben alle Einzelheiten des neuen Gesetzes vor - mit wichtigen Praxishinweisen für die Umsetzung. Der Leser erfährt u. a., wie Vereine
- die Erhöhung des Übungsleiter- und des Ehrenamtsfreibetrags jetzt noch für das ganze Jahr 2013 nutzen,
- von den Neuerungen zur Rücklagenbildung profitieren und sich damit größere finanzielle Polster anlegen,
- ihre Satzungen in punkto "Ehrenamtlichkeit der Vorstandstätigkeit" anpassen müssen, um die Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren,
- die Neuregelungen zur Haftung des Vorstands und der Mitglieder im Tagesgeschäft richtig umsetzen.

Diese Schwerpunktausgaben zum neuen Gemeinnützigkeitsrecht kann man jetzt hier kostenlos anfordern. (http://www.service.iww.de/vb/?wkz=378113)
Gemeinnützigkeitsrecht Ehrenamt Vereinsrecht Verein IWW-Institut

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