Nach Schütteltrauma-Verdacht: Gericht gibt Sorgerecht an Eltern zurück
29.09.2026 / ID: 446524
Politik, Recht & Gesellschaft
(red/dpa). Selbst wenn die Eltern ihrem Kind schwere Verletzungen zugefügt haben, besteht eine Chance, dass das Kind wieder im Haushalt seiner Eltern leben kann. Voraussetzung dafür ist unter anderem eine hohe Prognosesicherheit, dass es nicht zu ähnlichen schweren Verletzungen oder anderen Schädigungen des Kindes kommt. Zur Absicherung könne die Eltern dazu verpflichtet werden, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Auch eine stufenweise Rückführung aus dem Haushalt der Pflegeeltern in den der leiblichen Eltern gehört dazu.
Das wenige Monate alte Baby hatte einen lebensbedrohlichen Zusammenbruch erlitten. Nach Angaben des Vaters hatte er das Kind kurz allein gelassen, um eine Flasche Milch zuzubereiten, als es sich übergab und kaum noch Luft bekam. Die Ärzte im Krankenhaus stellten fest, dass das Baby unter anderem einen sauerstoffmangelbedingten Hirnschaden, Einblutungen im Kopf und in den Augen erlitten hatte – Befunde, wie sie typischerweise nach heftigem Schütteln auftreten. Die Ärzte stellten die Verdachtsdiagnose Schütteltrauma. Der Junge ist seither schwerbehindert, unter anderem sehbehindert und in seiner Entwicklung deutlich eingeschränkt.
Den Eltern wurde das Sorgerecht entzogen, der Junge kam zu einer Pflegefamilie, bei der er bis heute lebt. Das Strafverfahren gegen den Vater endete mit einem Freispruch, da sich nicht klären ließ, welcher Elternteil für die Verletzungen verantwortlich war.
Kind durch Eltern schwer verletzt - kann es wieder im Haushalt der Eltern leben?
Im Verfahren um das Sorgerecht entschieden die Richter, dass der Junge dauerhaft bei der Pflegefamilie bleiben solle. Die Eltern hätten sich bislang nicht offen mit den Ereignissen auseinandergesetzt, daher bleibe unklar, ob sich eine solche Situation wiederholen könnte.
Die Eltern legten erfolgreich Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht ließ ein weiteres Sachverständigengutachten erstellen und hörte alle Beteiligten mehrfach persönlich an.
Es kam zu dem Ergebnis, dass es keine ausreichend sicheren Anzeichen mehr dafür gebe, dass der Junge bei seinen Eltern erneut gefährdet wäre. Zwar bestehe weiterhin ein gewisses Restrisiko, da die genauen Umstände des damaligen Vorfalls nie vollständig hätten geklärt werden können. Dieses Risiko sei aber inzwischen gering und lasse sich durch begleitende Unterstützung – etwa durch sozialpädagogische Familienhilfe – ausreichend auffangen.
Verdacht auf Schütteltrauma: Eltern erhalten trotzdem Sorgerecht zurück
Für das Gericht war vor allem entscheidend, dass die Eltern über die Jahre mit großem Engagement Kontakt zu ihrem Sohn gehalten und sich intensiv um ihn gekümmert hatten. Sie hätten durchgängig ihren Willen gezeigt, die Erziehungsverantwortung wieder übernehmen. In einer mehrmonatigen Testphase hatten sie gemeinsam mit dem Kind im Haushalt der Pflegefamilie gelebt und dort weitgehend selbstständig dessen Versorgung übernommen – nach Einschätzung der Sachverständigen ohne dass es zu gefährlichen Situationen kam. Die Pflegeeltern bescheinigten den leiblichen Eltern einen zuverlässigen und liebevollen Umgang mit ihrem Sohn. Auch zeigten sich diese kooperativ und bereit, weiterhin Hilfe von außen anzunehmen.
Die Eltern erhielten das Sorgerecht für ihren Sohn vollständig zurück. Weil ein abrupter Wechsel für den Jungen jedoch eine zu große Belastung wäre, ordneten die Richter einen behutsamen, stufenweisen Übergang an. Zunächst werde der Junge weiter überwiegend bei der Pflegefamilie bleiben, gewöhnt sich bei Besuchen an das Zuhause seiner Eltern und übernachte dort schrittweise immer häufiger. Erst nach einigen Monaten solle er ganz zu seinen Eltern ziehen. Begleitet werde dieser Prozess von einem Schutzplan, in den auch Kindergarten, Ärzte und Therapeuten eingebunden würden. Ziel sei ein gelingender Wechsel, ohne dass der Junge die Bindung zu seiner Pflegefamilie verliere.
Oberlandesgericht Celle am 27. Januar 2026 (AZ: 15 UF 37/25)
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