Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Anlegern bei der Rückforderung von Ausschüttungen
14.03.2013 / ID: 106408
Politik, Recht & Gesellschaft
Nach zwei Urteilen des BGH vom 12.03.2013 (Az.: II ZR 73/11; II ZR 74/11) können gewinnunabhängige Ausschüttungen an die Anleger von der Fondsgesellschaft nur bei einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag zurückgefordert werden. Die beiden Urteile, deren schriftliche Urteilsbegründung noch aussteht, betrafen zwei Dr. Peters-Schiffsfonds, welche in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG organisiert waren.
Sachverhalt der Entscheidung
In den Verfahren verlangten die Fondsgesellschaften jeweils die Rückzahlung von an die beklagten Kommanditisten gezahlten Ausschüttungen. In den Gesellschaftsverträgen der klagenden Fondsgesellschaften war jeweils geregelt, dass - für den Fall, dass die Liquiditätslage es zulässt - Ausschüttungen unabhängig vom Gewinn oder Verlust der Gesellschaft an die Anleger erfolgen sollten, die auf einem "Darlehenskonto" verbucht wurden. Nachdem die Schiffsfonds in wirtschaftliche Schieflage gerieten, wurden die Anleger von den Fondsgesellschaften zur Rückzahlung der so erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert.
Rückforderung Ausschüttung: BGH weist Klagen der Fondsgesellschaften ab
Die beiden Vorinstanzen, das Landgericht Dortmund sowie das OLG Hamm, gaben den Klagen der Fondsgesellschaften, wie auch das OLG Köln in einem vergleichbaren Fall betreffend einen geschlossenen Immobilienfonds, statt und verurteilten die Kommanditisten zur Rückzahlung der erlangten Ausschüttungen. Die Berufungsurteile wurden vom BGH nun aufgehoben und die Klagen der Fondsgesellschaften abgewiesen. Denn - so der BGH - allein der Umstand, dass die Beträge nach dem Gesellschaftsvertrag unabhängig von einem erwirtschafteten Gewinn ausgeschüttet werden, lässt einen Rückzahlungsanspruch nicht entstehen. Vielmehr bedürfe es für eine Rückforderung von Ausschüttungen einer entsprechenden vertraglichen Abrede, welche in den entschiedenen Fällen unter Auslegung des Gesellschaftsvertrages nicht erkennbar sei. Im Übrigen, so der BGH, betreffen die nicht von Gewinnen gedeckten Ausschüttungen lediglich die Außenhaftung des Kommanditisten gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft.
Fazit: BGH-Entscheidungen stärken Rechte von Anlegern geschlossener Fonds
Die Urteile des BGH stärken entscheidend die Position von Schiffsfondsanlegern, aber auch von Anlegern anderer geschlossener Fondsbeteiligungen, welche von den Fondsgesellschaften auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen in Anspruch genommen werden. Die meisten Gesellschaftsverträge dürften die vom BGH geforderte Rückforderungsklausel nicht enthalten. Wie weit eine solche Regelung gehen muss, lässt sich jedoch erst abschließend beurteilen, sobald die schriftlichen Entscheidungsgründe der Urteile vorliegen.
Es ist allerdings zu erwarten, dass sich die Fondsgesellschaften auf die sich nunmehr für sie geänderten Bedingungen einstellen und entsprechend reagieren werden. Dies könnte etwa dergestalt passieren, dass sich die Fondsgesellschaften bestehende Ansprüche der Gesellschaftsgläubiger abtreten oder zur Einziehung ermächtigen lassen. Auch die Rückforderung von Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter einer Fondsgesellschaft ist nach den Urteilen des BGH nicht ausgeschlossen, soweit dieser Forderungen der Gesellschaftsgläubiger, und nicht der Gesellschaft selber, gelten macht.
Was können von Ausschüttungsrückforderungen betroffene Anleger geschlossener Fondsbeteiligungen jetzt tun?
Fondsanleger, die zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert wurden, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt.
Betroffene Fondsanleger sollten sich mit der gegenwärtigen Situation nicht abfinden, sondern vor Rückzahlung der Ausschüttungen umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen und dort deren in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten umfassend überprüfen lassen.
Vor dem Hintergrund der regelmäßig sehr kurz bemessenen endenden Rückzahlungsfrist sollten von Ausschüttungsrückforderungen betroffene Fondsanleger nicht länger zuwarten, sondern umgehend nach Erhalt der betreffenden Rückzahlungsforderung kompetenten Rechtsrat in Anspruch nehmen.
Dr. Peters Schiffsfonds (DS Rendite Fonds) geschlossene Fonds geschlossener Immobilienfonds Rückforderung Ausschüttung Schiffsfonds
http://www.hh-h.de
Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
Freihofstrasse 6 73730 Esslingen
Pressekontakt
http://www.hh-h.de
Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
Freihofstrasse 6 73732 Esslingen
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Andreas Frank
04.08.2017 | Andreas Frank
OLG Frankfurt am Main verurteilt Commerzbank AG
OLG Frankfurt am Main verurteilt Commerzbank AG
12.04.2017 | Andreas Frank
MPC CPO NORDAMERIKA-SCHIFFE 1: LG BERLIN VERURTEILT TARGOBANK AG & CO. KGAA ZU SCHADENSERSATZ
MPC CPO NORDAMERIKA-SCHIFFE 1: LG BERLIN VERURTEILT TARGOBANK AG & CO. KGAA ZU SCHADENSERSATZ
12.04.2017 | Andreas Frank
Widerspruch Lebensversicherung aktuell: Versicherungsnehmern droht Verlust des Widerrufsjokers
Widerspruch Lebensversicherung aktuell: Versicherungsnehmern droht Verlust des Widerrufsjokers
02.01.2017 | Andreas Frank
HCI Shipping Select XVII: Landgericht Magdeburg verurteilt die Salzlandsparkasse zu Rückabwicklung
HCI Shipping Select XVII: Landgericht Magdeburg verurteilt die Salzlandsparkasse zu Rückabwicklung
05.12.2016 | Andreas Frank
OLG Frankfurt bestätigt Urteil gegen Sparkasse Oberhessen
OLG Frankfurt bestätigt Urteil gegen Sparkasse Oberhessen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.01.2026 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Psychotherapeuten fordern observationsfreie Zone für die elektronische Patientenakte in E-Evidence-Verordnung
Psychotherapeuten fordern observationsfreie Zone für die elektronische Patientenakte in E-Evidence-Verordnung
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia

