Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
25.01.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
Nach einem Urteil des BGH kann ein DSL-Kunde, der in eine Gegend ohne DSL-Leitungen umzieht, den Vertrag nicht vorzeitig kündigen. Der D.A.S. zufolge wies der Bundesgerichtshof darauf hin, dass der Kunde bewusst einen kostengünstigeren Tarif ohne die Möglichkeit der kurzfristigen Kündigung gewählt habe (Az. III ZR 57/10).
Hintergrundinformation:
Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält für verschiedenartige Verträge Vorschriften, nach denen unter bestimmten Bedingungen eine außerordentliche, fristlose Kündigung möglich ist. Bei einem Vertrag über einen DSL-Anschluss kann man die Regelungen über den so genannten Dienstvertrag und über das Dauerschuldverhältnis zu Rate ziehen. Beide erlauben eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Der Fall: Ein Mann hatte einen Vertrag über die Nutzung eines DSL-Anschlusses abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit lag bei zwei Jahren. Ein halbes Jahr nach Vertragsabschluss zog der Nutzer um - in einen ländlichen Ort, der über keine DSL-fähigen Leitungen verfügte. Als der DSL-Anbieter dies dem Kunden mitgeteilt hatte, kündigte dieser den Vertrag. Das Unternehmen forderte von ihm jedoch die Zahlung der monatlichen Grundgebühr für den Rest der Vertragslaufzeit. Der Kunde ging vor Gericht. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung zu Gunsten des Unternehmens. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung könne nicht aus Vorgängen abgeleitet werden, auf die der andere Vertragspartner gar keinen Einfluss habe und die der Kündigende selbst herbeiführe. Der Kunde habe bewusst einen langfristigen Vertrag gewählt, um weniger zu zahlen. Ein Vertrag mit Kündigungsmöglichkeit wäre auch wählbar gewesen. Das Risiko für eine Änderung seiner Lebensumstände trage er selbst. Die Richter berücksichtigten bei ihrer Entscheidung auch, dass dem Kunden Geräte wie Router und WLAN-Stick zur Verfügung gestellt worden waren, durch deren Wert der Vertrag für das Unternehmen erst im zweiten Jahr Gewinn abwarf.
Bundesgerichtshof / Urteil vom 11.11.2010 / Az. III ZR 57/10
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter http://www.das-rechtsportal.de.
http://www.das-rechtsportal.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Thomas-Dehler-Str. 2 81728 München
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Anglerstr. 11 80339 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Katja Rheude
05.08.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
04.08.2014 | Katja Rheude
D.A.S. Stichwort des Monats August: Alkoholmissbrauch - Haftung des Gastwirts
D.A.S. Stichwort des Monats August: Alkoholmissbrauch - Haftung des Gastwirts
29.07.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
28.07.2014 | Katja Rheude
"Elternunterhalt - ab wann müssen Kinder zahlen?" - D.A.S. Verbraucherinformation
"Elternunterhalt - ab wann müssen Kinder zahlen?" - D.A.S. Verbraucherinformation
22.07.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht
Weitere Artikel in dieser Kategorie
03.12.2024 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Neue Transparenz und Steuervorteile beim Spenden
Neue Transparenz und Steuervorteile beim Spenden
03.12.2024 | Die Menschenleserin aus Franken
Zusammenarbeit und Empathie in Zeiten politischer Dünnhäutigkeit
Zusammenarbeit und Empathie in Zeiten politischer Dünnhäutigkeit
02.12.2024 | VentureGrid LTD
VentureGrid: Partner für Unternehmen bei der Umsetzung der neuen EU-Regularien.
VentureGrid: Partner für Unternehmen bei der Umsetzung der neuen EU-Regularien.
02.12.2024 | Caroline Dostal
Frauenpower als Erfolgsfaktor für eine freie und souveräne Gesellschaft
Frauenpower als Erfolgsfaktor für eine freie und souveräne Gesellschaft
02.12.2024 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Untersuchungshaft in Österreich: Was tun?
Untersuchungshaft in Österreich: Was tun?