Nähere Bestimmung des Merkmals der "Leichtfertigkeit" durch den BGH
10.04.2013 / ID: 110620
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Transportrecht.html Mit seinem Grundsatzurteil vom 25.03.2004 (Az.: I ZR 205/01) soll der Bundesgerichtshof (BGH) das Merkmal der "Leichtfertigkeit" des Frachtführers näher bestimmt haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg http://www.grprainer.com führen aus: Entsteht ein Schaden durch vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden entstehen könne, so werden die in einem Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbeschränkungen und -begrenzungen unter Umständen außer Betracht gelassen. Dies gehe aus den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) hervor.
Im vorliegenden Fall wurde wohl ein Speditionsunternehmen wegen Verlust des zu transportierenden Gutes vom Kläger in Anspruch genommen. Das Gut sollte wohl von einem Drittunternehmer von dem Speditionsunternehmen übergeben werden. Es ist jedoch allem Anschein nach nicht mehr feststellbar, wann das betreffende Gut im Rahmen der verschiedenen Transportwege abhanden gekommen ist.
Der BGH führt aus, dass für das Merkmal der Leichtfertigkeit im Sinne des HGB ein besonders schwerer Pflichtverstoß notwendig sei, welcher sich beispielsweise daraus ergeben könne, dass der Frachtführer die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners nicht beachte.
Liegt Leichtfertigkeit vor, lässt dies jedoch nach Meinung des BGH keine Rückschlüsse auf ein bestehendes Bewusstsein eines möglichen Schadenseintritts zu. Zur Feststellung dieses erforderlichen Bewusstseins ist vielmehr auf den Inhalt und die Umstände des leichtfertigen Verhaltens der betreffenden Person abzustellen unter Berücksichtigung auf allgemeine Erfahrungssätze und typische Geschehensabläufe.
Vorliegend seien diese Grundsätze nach Ansicht des BGH gegeben. Die Betriebsorganisation des Frachtführers sehe Ein- und Ausgangskontrollen beim Umschlag von Transportgütern nicht durchgehend vor, sodass der Vorwurf der Leichtfertigkeit letztlich nicht zu beanstanden sei.
Das Transportrecht gewinnt aufgrund stetig steigender Transportzahlen immer mehr an Bedeutung und ist dabei in rechtlicher Hinsicht nicht immer leicht zu handhaben. Eine Herausforderung des Transportrechts besteht bereits in der Fülle der relevanten gesetzlichen Regelungen, die neben nationalem Normen und Vereinbarungen auch internationale Bestimmungen umfasst, die es zu beachten gilt.
Bereits vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass der juristische Laie oftmals Schwierigkeiten haben wird, alle rechtlich bedeutsamen Aspekte im Blick zu haben und entsprechend umzusetzen. Ratsam ist es deshalb, bei auftretenden Schwierigkeiten unverzüglich und - wenn möglich - bereits im Vorfeld fachkundigen Rechtsrat von einem Rechtsanwalt einzuholen.
http://www.grprainer.com/Transportrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.01.2026 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Psychotherapeuten fordern observationsfreie Zone für die elektronische Patientenakte in E-Evidence-Verordnung
Psychotherapeuten fordern observationsfreie Zone für die elektronische Patientenakte in E-Evidence-Verordnung
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia

