Hoffnung für Anleger der LeaseTrend AG
11.04.2013 / ID: 110820
Politik, Recht & Gesellschaft
Erfurt, 11. April 2013. Die auf Leasinggeschäfte aufgebauten Kapitalanlagen der LeaseTrend AG haben sich offensichtlich nicht sehr erfolgreich entwickelt. Anlegern drohe der Totalverlust, so die Meinung vieler Kapitalfachleute. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (www.dvs-ev.net) mitteilt, hält auch das Oberlandesgericht (OLG) Dresden die komplette Rückabwicklung der Beteiligungen für möglich. Anleger können so wieder hoffen.
Schon vor über drei Jahren wendete sich die LeaseTrend AG aus Oberhaching bei München an ihre Anleger. Der Leasingmarkt habe sich nicht so gut entwickelt, man könne deshalb die vertraglich vereinbarten Ausschüttungen auf die Beteiligungsfonds nicht leisten. Die Wahrheit in Form von nackten Zahlen: Sie sollten auf rund 85 Prozent ihres Geldes verzichten. Auch für Anleger, die ihre Beteiligung wirksam gekündigt haben oder die Zahlung bei den "Sprint"-Verträgen eingestellt haben, gab und gibt es unangenehme Überraschungen. Sie müssen sich über teils gerichtliche Zahlungsaufforderungen wegen eines so genannten negativen Auseinadersetzungsguthabens oder rückständiger Raten ärgern.
Möglichkeiten den drohenden Totalverlust abzuwenden
"Durch den aktuellen Hinweisbeschluss des OLG Dresden (v. 26. März 2013) besteht für Anleger der LeaseTrend AG durchaus Hoffnung auf die komplette Rückabwicklung ihrer Beteiligung", sagt Jana Vollmann, Geschäftsführerin des DVS. "Das Gericht vertritt die vorläufige Rechtsauffassung, dass die Anleger keine mehrgliedrig atypisch stille Gesellschaft gegründet haben. Daher kann ein bestehender Schadensersatzanspruch auch zur kompletten Rückabwicklung der Beteiligung führen." Wie dem Hinweisbeschluss weiter zu entnehmen ist, habe sich der Anleger bei der LeaseTrend AG in Form einer Aktiengesellschaft beteiligt und habe daher das Recht auf Schadensersatzforderung. Der Sachverhalt in diesem Verfahren sei auf andere Anleger durchaus übertragbar, meint Jana Vollmann.
Zum Hintergrund: Die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft
Für Anleger besteht im Fall LeaseTrend AG durchaus die Gefahr, dass die Anwälte sich auf die Lehre der fehlerhaften Gesellschaft berufen wollen. Der einzelne Anleger könne nicht vollständig rückabwickeln, weil er gegenüber den anderen Anlegern eine Treuepflicht übernommen habe, was im Einzelfall geprüft werden müsse. Ein derartiges Konstrukt wird als mehrgliedrig atypische Gesellschaft bezeichnet. Unabhängig davon sagt diesbezüglich die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass in einem solchen Fall einer Rückabwicklung die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft nicht entgegenstehe. Anleger können also mit guten Erfolgsaussichten auf die Rettung ihrer Anlage hoffen. Die Mindestvoraussetzung dafür sei aber ein kompetenter Partner in Form eines auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, so die DVS-Geschäftsführerin. Bereits vor einiger Zeit gründete der DVS die Arbeitsgemeinschaft "LeaseTrend AG"
Geschädigte Anleger können sich an den Deutschen Verbraucherschutzring e.V. wenden
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Anleger eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.
Weiitere Informationen unter http://www.dvs-ev.net
LeaseTrend DVS Deutscher Verbraucherschutzring Anlage Kapitalanlage Rückabwicklung OLG Dresden Beteiligung Verlust
http://www.dvs-ev.net
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Langer Berg 7 99094 Erfurt
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