Bundesgerichtshof: DAB bank AG haftet gegenüber Accessio-Anleger
12.04.2013 / ID: 111069
Politik, Recht & Gesellschaft
Erfurt, 12. April 2013. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass Direktbanken bei der Zwischenschaltung eines Wertpapierhandelshauses unter gewissen Umständen haften. Für Anleger der Accessio AG (Itzehoe), so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (www.dvs-ev.net), bestehe damit eine Chance, an ihr verloren geglaubtes Geld zu kommen. Und dabei gehe es insgesamt um immerhin bis zu 400 Millionen Euro.
Am 19. März 2013 hat der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH über die Haftung einer Direktbank entschieden, wenn ein anderes anlageberatend tätiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen zwischengeschaltet ist (Az. XI ZR 431/11). Konkret ging es um eine Anlegerin, die über die Accessio Wertpapierhandelshaus AG ein Depotkonto mit einer jährlichen Verzinsung von 4,5 Prozent für das gekoppelte Tagesgeld bei der Münchner Direktbank DAB bank AG eröffnete. Zwischen der Accessio und der beklagten Direktbank war vereinbart, dass die Bank den üblichen Marktzins und die Accessio die Differenz zu den vereinbarten 4, 5 Prozent an den Kunden bezahlte. Die Strategie der Accessio AG: Die Tagesgeldkunden über das Depotkonto in komplexere Finanzgeschäfte überführen und dafür Provisionen zu erzielen.
Accessio lockte Anleger mit hochverzinsten Depotkonten
Die Accessio AG (ehemals Driver & Bengsch AG) köderte sicherheitsorientierte und konservative Anleger mit derart hochverzinsten Tagesgeldangeboten der DAB bank AG und vermittelte weitere Angebote für das Depot. Die Wertpapiere, die die Accessio AG mit dieser Strategie vermittelte, waren meist hochspekulativ. An rund 40.000 Kunden sollen Wertpapiere von Pongs & Zahn, Cargofresh, HPE, Ponaxis, der Zachower Konservenfabrik und andere vermittelt worden sein. Da viele dieser Unternehmen jedoch zahlungsunfähig wurden, drohte den Anlegern der Totalverlust ihres Kapitals. Die Geschäftsführerin des DVS, Jana Vollmann: "Aufgrund der Rechtsprechung des BGH können Accessio-Anleger nun aber unter bestimmten Voraussetzungen ihr Geld von der DAB bank AG zurückholen. Der BGH stellte klar, dass die Münchener DAB bank AG für die Informationspflichtverletzungen der Accessio AG haftet, wenn die systematische Falschberatung durch das zwischengeschaltete Wertpapierhandelshaus evident, also klar erkennbar war." Viele Experten sehen den Nachweis der Offensichtlichkeit der Falschberatung als leicht zu führen. Schließlich ginge der Bankrechtssenat des BGH davon aus, dass die Accessio-Kunden falsch beraten wurden. Wenn die Richter dies erkennen könnten, müsste dieser Umstand für die Bank erst recht evident gewesen sein.
Die ersten Klagen gegen die DAB bank AG wurden eingereicht
Geschädigte Accessio-Anleger können ihr verloren geglaubtes Geld nun möglicherweise über eine Klage gegen die DAB bank AG wiederbekommen. Allerdings ist der Anleger in der Beweispflicht. Jana Vollmann: "Accessio-Anleger sollten sich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Denn wenn man nachweisen kann, dass die Accessio AG systematisch falsch beraten hat und die DAB bank AG davon Kenntnis hatte, hat diese eine vertragliche Nebenpflicht verletzt und ist somit haftbar." Beim DVS gibt es seit August 2010 eine Arbeitsgemeinschaft "Accessio Wertpapierhandelshaus AG".
Accessio DAB Bank Direktbank Bundesgerichtshof Anleger Anlage DVS Deutscher Verbraucherschutzring Wertpapierhandelshaus BGH
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Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Langer Berg 7 99094 Erfurt
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