Abmahnung Fareds
22.04.2013 / ID: 112579
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH spricht eine hohe Anzahl von urheberrechtlichen Abmahnungen aus. Zahlreichen Betroffenen wird vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk innerhalb einer sogenannten Tauschbörse anderen Tauschbörsennutzern unerlaubt zum Download angeboten zu haben.
Gegenstand der Abmahnungen sind überwiegend einzelne Musiktitel. Diese stammen meist aus den German Top 100 Single Charts. Zur Zeit werden allerdings auch urheberrechtliche Abmahnungen durch Fareds verschickt, die Filme zum Gegenstand haben.
Innerhalb der Abmahnung wird stets die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatz gefordert.
Für die unerlaubte Verwertung eines Musiktitels macht die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen pauschalen Betrag von 450,00 Euro geltend, mit dem sämtliche Zahlungsansprüche abgegolten werden sollen. Ist ein Film Gegenstand der Abmahnung, wird ein pauschaler Betrag von 600,00 Euro in Ansatz gebracht.
Sofern die Urheberrechtsverletzung (http://kanzlei-wrase.de/urheberrecht/abmahnung-urheberrechtsverletzung.html) auch tatsächlich begangen wurde, sollte in jedem Fall eine Unterlassungserklärung (http://kanzlei-wrase.de/urheberrecht/unterlassungserklaerung.html) innerhalb der gesetzten Frist abgegeben werden. Die der Abmahnung beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung sollte allerdings in keinem Fall unterzeichnet werden. Diese Erklärung ist zu weitgehend. Die Betroffenen würden sich zu mehr verpflichten als eigentlich notwendig und zudem die Schuld für den Urheberrechtsverstoß anerkennen. Es gilt daher stets, ausschließlich eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Vorsicht ist geboten, sofern Titel aus einem Chartcontainer Gegenstand der Abmahnung sind. Es ist bekannt, dass die Kanzlei Fareds die Titel nicht innerhalb einer Abmahnung bündelt, sondern diese vielmehr separat abmahnt. Es werden dann je Titel die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Betrages von 450,00 Euro gefordert.
Die Erfahrung zeigt, dass die geltend gemachten Zahlungsansprüche in jedem Fall gemindert werden können. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage ist in nicht wenigen Fällen sogar eine erhebliche Begrenzung der Haftung aber auch ein vollkommener Ausschluss der Haftung möglich.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung Fareds (http://kanzlei-wrase.de/abmahnung/fareds) erhält man auf der Webseite kanzlei-wrase.de.
http://kanzlei-wrase.de/
Rechtsanwalt Björn Wrase
Willy-Brandt-Str. 69 20457 Hamburg
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