Was sollte man unternehmen sobald man eine Abmahnung erhält?
29.04.2013 / ID: 114041
Politik, Recht & Gesellschaft
Jedoch ein urheberrechlich geschütztes Werk innerhalb dieser File Sharing für jeden zugänglich zur Verfügung zu stellen, haben letzlich die wenigsten Benutzer im Sinn. Stattdessen soll nach Auffassung der meisten User gerade dies vermieden werden. Der weitaus größte Teil der Mandanten (ca. 75 %) wissen sogar nicht, dass im Rahmen eines File Sharing beim Herunterladen zur selben Zeit auch ein Hochladen der gegenständlichen Songs und Filme passieren kann. Und genau dieser Upload ist dann das Objekt dieser Abmahnung UWG, die in puncto einer Verletzung des Urheberrechts zugestellt wird.
Die Rechteinhaber, die durch die vebotene Verbreitung deren geistigen Eigentums verletzt sind, machen erhebliche rechtliche Ansprüche im Kontext einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geltend. Zu der Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung werden oft enorme Summen geltend gemacht, sodass von jener Teilhabe an Tauschbörsen einzig abgeraten werden kann.
Bekannte Anwaltskanzleien, die Abmahnungen hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung (http://www.kanzlei-wrase.de/urheberrecht/abmahnung-urheberrechtsverletzung.html) ausstellen sind u. a. die Fareds Anwaltskanzlei aus Hamburg und die Anwälte Waldorf Frommer aus München.
Die Abmahnung der Anwaltskanzlei Fareds hat größtenteils, wenn auch nicht ausschließlich das Sharing von Songs zum Thema. Neben jener standardisierten Anforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, werden für einen Songtitel Aufwendung in Höhe von 450,00 Euro und für einen Film durchschnittlich in Höhe von 980,00 Euro geltend gemacht. Innerhalb der Zahlungsansprüche, die pauschalisiert werden, sind sowohl Anwaltskosten als ebenfalls Schadensersatzansprüche eingeschlossen.
Die Anwälte Waldorf Frommer überwachen mit ihren Abmahnungen vornehmlich Verletzungen des Urheberrechts an Filmen sowie an Alben. Jene Forderung ist fernerhin hier auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung einer pauschalen Summe von 956,00 Euro gerichtet. Dieser aufgerufene Summe beinhaltet in diesem Fall Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 506,00 Euro sowie einen pauschalisierten Schadensersatzanspruch von 450,00 Euro.
Vorausgesetzt, dass eine Abmahnung zugestellt wurde, kann bloß unterdies geraten werden, sich anwaltlicher Betreuung zu bedienen. Geradezu im Fixation auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist größte Vorsicht wesentlich, da ebendiese über Jahre Gültigkeit hat. In den meisten Fällen mag die Haftreibung ziemlich limitiert und gegebenenfalls fernerhin vollständig ausgeschlossen werden. In jedem Fall ist eine Beschneidung der geltend gemachten Kosten vorstellbar.
Weitere Informationen zu den Themen Abmahnung UWG, AGB erstellen (http://kanzlei-wrase.de/gebuehren/festpreisangebote/agb-erstellen.html) oder auch Internetrecht erhält man auch auf der Internetpräsenz kanzlei-wrase.de - Anwalt Urheberrecht (http://www.kanzlei-wrase.de/)
http://kanzlei-wrase.de/
Rechtsanwalt Björn Wrase
Willy-Brandt-Str. 69 20457 Hamburg
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