Krankenhausmanager: Bund und Länder sind in der Pflicht
29.04.2013 / ID: 114260
Politik, Recht & Gesellschaft
(NL/2867825410) Dresden, d. 29. April 2013. Für die Krankenhäuser spielt es keine Rolle, ob nun der Bund oder aber die Länder die gesundheitspolitischen Hausaufgaben machen. Die Hauptsache ist, sie werden erledigt. Wenn Krankenhausversorgung eine öffentliche Aufgabe ist, sind beide in der Pflicht. Das machte der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings, auf der 56. Jahrestagung seines Verbandes Ende voriger Woche in Dresden klar. Das Thema der 120 Teilnehmer aus allen Bundesländern: Gesundheitsversorgung von morgen WIR haben die Wahl.
Der bevorstehenden Bundestagswahl sei die Soforthilfe für die Krankenhäuser zu danken, so Düllings. Politiker wüssten aus Erfahrung, das man mit Gesundheitspolitik zwar keine Wahl gewinnen, wohl aber jede Wahl verlieren könne. Der VKD bewerte positiv, dass Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr auf die Länder zugegangen sei. Wir haben seit längerem bereits ein gemeinsames Handeln angemahnt, so der VKD-Chef. Auch die Länder könnten sich dem nicht verweigern.
Von den Hilfen für die Krankenhäuser werden die Patienten unmittelbar profitieren, ist er überzeugt. Das könne man von den nahezu 30 Mrd. Euro im Gesundheitsfonds nicht sagen. Diese gesetzwidrige Kapitalakkumulation, die eine Zweckentfremdung von Versichertengeldern darstelle, habe inzwischen dazu geführt, dass der Bundesfinanzminister zugesagte Mittel nun zur Konsolidierung des Bundeshaushalts wieder abziehe. Wenigstens die 1,1 Mrd. Euro für die Krankenhäuser werden nun dorthin zurückfließen, wohin sie gehören, so Dr. Düllings.
Allerdings bleibe der Saldo durch die Sparrunden der vergangenen Jahre, die noch immer nicht beendet seien, dennoch negativ. Das machte er in der anschließenden Diskussionsrunde mit Gesundheitspolitikern aus mehreren Bundesländern und dem Bundestag nochmals deutlich. Er verwies auf eine Umfrage des Verbandes im vergangenen Jahr, wonach rund die Hälfte aller Häuser rote Zahlen schreibt. Der Bestand eines Krankenhauses sei erst mit einer Umsatzrentabilität von mehr als vier Prozent möglich. Das schafften auch die meisten Häuser mit positiven Bilanzen nicht. Ein Überschuss von zwei oder drei Prozent rette ein Krankenhaus nicht vor dem Substanzverfall. Ursache des Dilemmas: Die seit Jahren viel zu niedrige Investitionsförderung der Länder auch ein Gesetzesbruch.
Dass eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung nach der Bundestagswahl eine der wichtigsten Aufgaben der neuen Regierung sein wird darüber war sich die Diskussionsrunde mit den Teilnehmern der Tagung einig.
Über das Wie gingen die Meinungen dann naturgemäß auseinander. Der VKD fordert, die Betriebs- und Investitionsmittelförderung auf eine neue Grundlage zu stellen. Vorstellbar sei eine Mischfinanzierung, bei der auch die Krankenkassen stärker in die Pflicht genommen werden. Die Strukturpolitik sollte aber aus Sicht des VKD Aufgabe der Länder bleiben. Eine weitere Aufgabe sei die Reform des DRG-Systems und der ambulanten fachärztlichen Versorgung am Krankenhaus. Auf jeden Fall sei für Grundversorgungs-Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen ein Sicherstellungszuschlag notwendig, der unkompliziert und regelhaft vereinbart werden könne. Dr. Düllings verwies in diesem Zusammenhang auf die zum Teil zweistelligen prozentualen Zuwachsraten ambulanter Fälle in den Krankenhäusern, die ohne ausreichende Finanzierung erbracht werden.
Neben anderen aktuellen Themen beschäftigten sich die Teilnehmer der Konferenz auch mit dem häufig erhobenen Vorwurf der Ökonomisierung der Medizin. Prof. Dr. Georg Marckmann vom Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin der Ludwig-Maximilians-Universität München, erklärte u.a., die Ökonomie komplett aus dem Gesundheitswesen herauszunehmen, sei unrealistisch und sogar in gewisser Weise auch unethisch. Ethik ist kein Gegenpol zur Ökonomie, sagte er. Es gebe sogar eine Konvergenz zwischen beiden durch das Gebot der Nutzenmaximierung. Ethik und Ökonomie schlössen sich nicht aus, doch eine klare Dominanz betriebswirtschaftlicher Überlegungen könne die Ethik im Krankenhaus auch unterminieren. Das Ziel müsse sein, ethische Vorgaben fest im Klinikum zu verankern, dafür normative Vorgaben zu definieren, sowie deren Umsetzung systematisch zu erfassen und zu steuern. Das bezeichnete Prof. Marckmann als zentrale Führungsaufgabe.
Zahlreiche Fragen hatten die Teilnehmer zur Umsetzung der aktuellen Finanzhilfen und ganz konkret zu den möglichen Wirkungen auf ihre eigenen Krankenhäuser. Die Befriedigung über diesen ersten Erfolg der gemeinsamen Aktion mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft war deutlich spürbar. Der VKD wird an dem Thema dranbleiben und die Kontakte zu Abgeordneten in Bund und Ländern, zu Ministerien, Parteien, kommunalen Entscheidern weiter vertiefen.
Universitätsklinikum Aachen
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