BGH: Bereits ausgezahlte Ausschüttungen sollen wohl nicht zurückgefordert werden können
02.05.2013 / ID: 114736
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Aufgrund der Wirtschaftskrise und dem daraus resultierenden Einbruch mancher Fonds, wird neues Kapital benötigt. Die Anleger werden aufgefordert, bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen http://www.grprainer.com führen aus: Rechtsstreitigkeiten bezüglich nicht rentabler Fondsbeteiligungen werden in aller Regel vor Gericht ausgetragen. Oftmals handelt es sich um falsch beratene Anleger, die ihre Rechte von Fondsgesellschaften geltend machen wollen. Nun sollen erst kürzlich die Rollen vertauscht worden sein, denn eine Fondsgesellschaft brachte nun einen Anleger vor Gericht.
In einem dem BGH vorliegenden Fall vom 12.03.2013 (Az.: II ZR 73/11) soll eine Fondsgesellschaft allem Anschein nach eben zur Wiederbelebung des betroffenen Fonds eine Investition der Anleger eingefordert haben. Dazu genutzt werden sollten den Anlegern bereits im Vorhinein ausgezahlte Ausschüttungen aus der Kapitalanlage. Die Fondsgesellschaft soll sich darauf berufen haben, dass den Fondsgesellschaftsverträgen zu Folge die ausgezahlten Ausschüttungen den Anlegern lediglich als Darlehen gewährt wurden. Somit sah die Fondsgesellschaft sich in ihrem Recht bestärkt, die Ausschüttungen von den Anlegern zurückzufordern.
Als ein Anleger sich weigerte, die Rückzahlung zu tätigen, wurde dieser von der Fondsgesellschaft verklagt. Neben dem Landgericht Dortmund (Az.: 18 O 162/09 und 18 O 163/09) stimmte auch das Oberlandesgericht Hamm (Az. I-8 U 132/10 und I-8 U 133/10) dem Begehren der Fondsgesellschaft zu. Der betroffene Anleger gab nicht auf und so wurde der Fall letztendlich vor dem BGH entschieden.
Die Karlsruher Richter urteilten in der Sache jedoch entgegen ihrer Kollegen und hoben die Urteile der Vorinstanzen auf. Sie erklärten, den vorliegenden Gesellschaftsverträgen keinen Rückzahlungsanspruch der Fondsgesellschaft entnehmen zu können. Dem Gericht nach müssten die Verträge dazu explizit und eindeutig eine solche Anspruchsvereinbarung aufweisen. Denn allein der Umstand, dass die Beträge nach dem Gesellschaftsvertrag unabhängig von einem erwirtschafteten Gewinn ausgeschüttet wurden, lässt nach Ansicht des Gerichtes einen Rückzahlungsanspruch nicht entstehen.
Fest steht, dass zahlreiche Anleger unter dem Druck der teils barsch formulierten Rückzahlungsforderungen die erhaltenen Ausschüttungen bereits an die Gesellschaft zurückzahlten. Obwohl die Rückzahlung mithin freiwillig erfolgte, können jedoch auch diese betroffenen Anleger - mit Verweis auf die dargelegte Rechtsprechung des BGH - das Geld ihrerseits gegebenenfalls zurückfordern. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt steht den Anlegern dabei beratend zur Seite.
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.01.2026 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Psychotherapeuten fordern observationsfreie Zone für die elektronische Patientenakte in E-Evidence-Verordnung
Psychotherapeuten fordern observationsfreie Zone für die elektronische Patientenakte in E-Evidence-Verordnung
14.01.2026 | Sovest LLC
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
Messenger-Überwachung: Verbindung der österreichischen Bundespolizei mit FECRIS. Teil 5
04.01.2026 | Sovest LLC
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
Bundesstelle für Sektenfragen: Wie das russische FSB-Netzwerk Österreich infiltrierte. Teil 4
23.12.2025 | ALLATRA e. V.
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
Frauen, Frieden, Sicherheit: ALLATRA im Europäischen Parlament
18.12.2025 | Helping Hands Academy e.V.
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia
"Würde und Gesundheit für 571 Kinder": Helping Hands Academy startet großes Sanitärprojekt in Gambia

