Medizinische Notwendigkeit nicht immer entscheidend für Abzug als außergewöhnliche Belastung
21.04.2011 / ID: 11509
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com : Damit hat der BFH - in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung - anerkannt, dass auch Kosten für eine objektiv nicht zur Heilung oder Linderung geeignete Behandlung zwangsläufig erwachsen können, wenn eine Erkrankung mit einer nur noch begrenzten Lebenserwartung besteht, die nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Erkrankte für eine aus schulmedizinischer oder naturheilkundlicher Sicht nicht anerkannte Heilmethode entscheidet.
Nicht die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme begründe in diesen Fällen die tatsächliche Zwangsläufigkeit, sondern die Ausweglosigkeit der Lebenssituation, die den "Griff nach jedem Strohhalm" gebiete.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.06.2025 | Dr. Harald Hildebrandt
In den Schlagzeilen: Invasive Tiere - gebietsfremde (auch rückkehrende) Tierarten wandern in Deutschland ein!
In den Schlagzeilen: Invasive Tiere - gebietsfremde (auch rückkehrende) Tierarten wandern in Deutschland ein!
13.06.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
ARAG, stimmt das?
12.06.2025 | Caroline Dostal - Rednerin
Die Zukunft der Politik - wie kann diese aussehen?
Die Zukunft der Politik - wie kann diese aussehen?
12.06.2025 | Saturdays for Children
UKRAINE-TAGE MÜNSTER: Vortrag von Holocaust-Überlebendem Borys Zabarko
UKRAINE-TAGE MÜNSTER: Vortrag von Holocaust-Überlebendem Borys Zabarko
12.06.2025 | SCHÄFER Werke GmbH & Co. KG
Kann Alessio wieder sehen?
Kann Alessio wieder sehen?
