Was kann man machen sofern man eine Abmahnung erhält?
10.05.2013 / ID: 116093
Politik, Recht & Gesellschaft
Vielen Betroffenen, die eine Peer to peer Software einsetzen, sind sich oftmals gar nicht bewusst, was sie da an sich tun. Es soll einzig ein Song oder ein Film downloaded werden. Ein urheberrechtlich geschütztes Werk innerhalb einer Tauschbörse öffentlich zur Verfügung zu stellen, erstreben die meisten Betroffenen nicht. Ganz im Gegenteil, ein solcher Geschehen soll im Sinne der Auffassung einiger Usern schlichtweg vermieden werden. ein überwiegender Teil der Usern (ungefähr 75%) verstehen gar keineswegs, dass innerhalb einer Peer to peer im Rahmen des Downloads nebenher ein Upload der gegenständlichen Werks stattfindet. Unterdies ist es schlichtweg der Hochladen, des Thema der Abmahnung zur Urheberrechtsverletzung (http://www.kanzlei-wrase.de/urheberrecht/abmahnung-urheberrechtsverletzung.html) ist, die betreffend einer Vergehen des Intellektuelles Eigentum ausgesprochen werden.
Die Inhaber der Rechte, die angesichts die unerlaubte Verbreitung deren geistigen Eigentums verletzt sind, machen enstsprechende Rechtsansprüche im Zusammenhang einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geltend. Neben dieser Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung werden enorme Summen geltend gemacht, sodass von jener Teilhabe an Peer to Peer nur abgeraten werden kann.
Bekannte Anwälte, die Abmahnungen in Sachen Urheberrechtsverletzungen aussprechen sind im Übrigen die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg und die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München.
Die Abmahnung der Anwaltskanzlei Fareds hat größtenteils, sofern auch nicht ausschließlich Musiktitel zum Thema. Neben dieser standardmäßigen Anforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung werden für einen Songtitel Kosten in Höhe von 450,00 Euro zudem für einen Film im Schnitt 980,00 Euro geltend gemacht. Innerhalb der Zahlungsansprüche, die pauschalisiert werden, sind sowohl Rechtsvertreterskosten wie gleichermaßen Schadensersatzansprüche umfasst.
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer verfolgen mit ihren Abmahnungen vorwiegend Urheberrechtsverletzungen an Filmen sowie an Musikalben. Jene Forderung ist gleichwohl hier auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung plus die Zahlung einer pauschalen Summe von 956,00 Euro gerichtet. Dieser aufgerufene Betrag beinhaltet in diesem Zusammenhang Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 506,00 Euro plus einen pauschalen Schadensersatzanspruch von 450,00 Euro.
Sofern eine Abmahnung zugestellt wurde, kann nur dieserfalls geraten werden, sich rechtsanwaltlicher Beistand zu bedienen. Schlichtweg im Hinsicht auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist größte Besonnenheit geboten, da diese über Jahre Gültigkeit hat. In vielen Fällen kann die Haftung immens limitiert und ggf. gleichwohl lückenlos ausgeschlossen werden. In jedem Fall ist eine Minderung jener geltend gemachten Kosten vorstellbar.
Zusätzliche Infos zu den Themen Urheberrecht Abmahnung (http://www.kanzlei-wrase.de/urheberrecht/abmahnung-urheberrechtsverletzung.html) , Rechtsanwälte Wettbewerbsrechtoder auch Abmahnung Internetrecht erhält man auch auf der WWW-Seite kanzlei-wrase.de - Anwalt Internetrecht (http://kanzlei-wrase,.de/)
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Rechtsanwalt Björn Wrase
Willy-Brandt-Str. 69 20457 Hamburg
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