Krankheitsbedingte Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung abziehbar
26.04.2011 / ID: 11705
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erklärt: Im Urteilsfall war die damals 74-jährige Klägerin nach einer stationären Behandlung in einer psychiatrischen Klinik auf ärztliche Empfehlung in ein Seniorenheim gezogen. Ihre Wohnung in einem Zweifamilienhaus hatte sie währenddessen nicht aufgegeben. Das Finanzamt erkannte die geltend gemachten Kosten des Seniorenheims nicht als außergewöhnliche Belastung an, weil die Klägerin nicht in eine Pflegestufe eingruppiert gewesen sei und auch das Merkmal "H" im Behindertenausweis fehle.
Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts, wonach die Miet- und Verpflegungskosten abzüglich einer Haushaltsersparnis als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können. Anders als der altersbedingte Aufenthalt führe die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenheim zu Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden könnten. Pflegebedürftigkeit sei keine Voraussetzung für den Abzug, wenn - wie hier aufgrund ärztlicher Bescheinigungen - festgestellt werden könne, dass der Heimaufenthalt infolge einer Erkrankung notwendig gewesen sei.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.07.2026 | Renna Taxi Tübingen
Cyber-Sabotage gegen Taxi-Unternehmen: Wenn Google-Algorithmen zur Existenzvernichtung genutzt werden
Cyber-Sabotage gegen Taxi-Unternehmen: Wenn Google-Algorithmen zur Existenzvernichtung genutzt werden
14.07.2026 | SCJ Berlin e.V. c/o
Inhaftierung des 95-jährigen Lee Man-hee: Europäische Religionswissenschaftler fordern Freilassung
Inhaftierung des 95-jährigen Lee Man-hee: Europäische Religionswissenschaftler fordern Freilassung
14.07.2026 | SCJ Berlin e.V. c/o
Wachsende Besorgnis über Diskriminierung von Shincheonji-Mitgliedern im Ausland
Wachsende Besorgnis über Diskriminierung von Shincheonji-Mitgliedern im Ausland
13.07.2026 | Neue Rheinische Zeitung
Noosha Aubel und Potsdam: Der Vertrauensvorschuss ist verspielt
Noosha Aubel und Potsdam: Der Vertrauensvorschuss ist verspielt
13.07.2026 | Schmelz Rechtsanwälte OG
VfGH stärkt Gleichheitsgrundsatz: Raserfahrzeuge dürfen nicht nur bei Alleineigentum beschlagnahmt werden
VfGH stärkt Gleichheitsgrundsatz: Raserfahrzeuge dürfen nicht nur bei Alleineigentum beschlagnahmt werden

